Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
„Es werden immer diejenigen erfolgreicher sein, die sich am schnellsten anpassen können!“
Neue Facette der Veteranenbewegung: Invictus Germany Sports Festival
Peacekeeper in Berlin ausgezeichnet
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Erinnerung an Alexej Kobelew
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Zur Tagung der AG V in Berlin trafen sich zentrale akteure aus dem Bundesvorstand, den Landesverbänden, dem Sozialdienst der Bundeswehr und dem Bundesverwaltungsamt. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Der Vorstand ERH hat im SG 4 in der AG V, Versorgung & Beihilfe, die erste Tagung des Jahrs durchgeführt. Nach der 22. Hauptversammlung und den dort gefassten Beschlüssen gab es für den Vorstand ERH genügend Gründe, zentrale Akteure aus dem Bundesvorstand, den Landesverbänden, dem Sozialdienst der Bundeswehr und dem Bundesverwaltungsamt (BVA) nach Berlin einzuladen.Nach den Kurzberichten durch die Vorsitzenden ERH in den Landesverbänden wurde recht schnell klar, dass die Fiktionsregelung gemäß § 80a des Bundesbeamtengesetzes nach wie vor ein Schwerpunkt bei den Mitgliedern der Säule ERH ist. Speziell zu diesem Thema hatte der Tagungsleiter, Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel, 2. Vorsitzender ERH, Regierungsinspekteur Jörg Werner aus dem Referat B II 4 Beihilfe zur Tagung geladen. Werner informierte die AG Teilnehmer in den Schwerpunkten der Fiktionsregelung und der Einführung des neuen Beihilfebearbeitungsprogramm „Health-Factory“.FiktionsregelungRegierungsinspekteur Werner machte deutlich, dass das BVA alle gesetzlich vorgesehenen Regelungen zielgerichtet anwendet, um eine Bearbeitung in der „Fiktionsregelung“ zu vermeiden. Sofern die Fiktionsregelung zur Anwendung kommt, ist es das übergeordnete Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungspflicht so zeitnah wie möglich stattfinden zu lassen.Ein Beihilfebescheid, der im Rahmen der Fiktionsregelung festgesetzt wurde, muss mit folgendem Textbaustein versehen sein: Die Beihilfefestsetzung zu diesem Beleg erfolgt nach den beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen gemäß § 80a Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG).
Sie müssen davon ausgehen, dass die erfolgte Beihilfefestsetzung nach § 80a Absatz 1 Satz 3 und 4 BBG innerhalb von zwei Jahren überprüft und bei Überzahlungen mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen wird, was eine Rückzahlungspflicht bezüglich der zu viel erstatteten Beihilfe auslöst.Bitte beachten Sie, dass dies keinen Anspruch auf zukünftige, gleichlautende Beihilfeentscheidungen begründet.Nach derzeitigem Stand befinden sich ca. zehn Anträge in der Fiktionsregelung, was ausschließlich auf rechtliche Fragen zurückzuführen sei.
Das neue Bearbeitungsprogramm der Beihilfe, „Health Factory“, soll Mitte September einen neuen Baustein bekommen, um dann mit der Migration von ABBA in die „Health Factory“ beginnen zu können. Derzeit befinden sich noch rund 300.000 beihilfeberechtigte Personen (alle Versorgungsempfänger BW) im Altsystem und ca. 70.000 im neuen System.
Vorstellung von MediRenta als RechtsdienstleisterStephan Forster stellte das Leistungsportfolio zur Optimierung und Übernahme von privaten Abrechnungsprozessen des Rechtsdienstleister MediRenta vor. Das Unternehmen agiert als spezialisierter Dienstleister für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte, um den administrativen Aufwand im Krankheits- und Pflegefall zu minimieren.Leistungsspektrum und AbrechnungsprozesseMediRenta bietet eine lückenlose Übernahme sämtlicher Abrechnungsprozesse und Formalitäten gegenüber Beihilfestellen und der Privaten Krankenversicherung (PKV) an. Das Kernportfolio umfasst folgende Bausteine:
Wichtiger Fristenhinweis: Im Zuge der PKV-Erstattung wurde explizit auf die gesetzliche einmonatige Erstattungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 VVG verwiesen. Sobald dem Versicherer die notwendigen Nachweise vorliegen, ist der Betrag fällig.
Durch eine Kooperation mit dem Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) gelten für dessen Mitglieder exklusive Sonderkonditionen bei MediRenta:
Ein zentraler Aspekt der Vorstellung war die (teilweise) Refinanzierung der Dienstleistung über die gesetzliche oder private Pflegeversicherung.
Beschlüsse der 22 Hauptversammlung im Sachgebiet VEin weiterer SP der zweitägigen Veranstaltung war es, die Beschlüsse im Sachgebiet V gemeinsam mit den ERH-Vorsitzenden der Landesverbände zu besprechen, bewerten und priorisieren. Hier gilt der besondere Dank des Vorstands ERH für die konstruktive Mit- und Zuarbeit.Der stellvertretende Abteilungsleiter Recht, Oberstleutnant d.R. Jens Körting, gab danach noch einen Ausblick auf die Ergebnisse der bevorstehenden Rentenkommission mit Blick auf die Pension der Pensionäre.Tagungsleiter Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel zeigte sich zufrieden mit dem Tagungsverlauf: „Die Ergebnisse der Tagung waren alles andere als langweilig. Es kommen bewegende, spannende Zeiten auf die AG und auf die Vorsitzenden ERH zu.“
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