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Das Bundesverwaltungsamt schiebt einen Stau von 150.000 unbearbeiteten Beihilfeanträgen vor sich her - die Bundesregierung will nun eine maximale Bearbeitungszeit gesetzlich festlegen. Foto: DBwV
Ende Juli hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Verbesserungen bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten vorsieht. Ziel ist es, „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand“ in der Beihilfebearbeitung zu vermeiden – und damit die unzumutbar langen Wartezeiten der Betroffenen zu reduzieren.
Dieser Vorstoß des Gesetzgebers geht allein auf den unermüdlichen Einsatz des DBwV zurück! Immer wieder hatte der Verband auf die unhaltbaren Zustände bei der Beihilfebearbeitung hingewiesen. Zuletzt hatten die DBwV-Säulenvorsitzenden „Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene“ (ERH) Anfang des Jahres einen Brandbrief an die Leitung des BMVg gesendet. Denn die Situation hatte sich in den vergangenen Monaten immer weiter zugespitzt. Inzwischen schiebt das zuständige Bundesverwaltungsamt einen Stau von über 150.000 unbearbeiteten Anträgen vor sich her. Unverständlicherweise sah das Ministerium lange Zeit keinen Handlungsbedarf – trotz der vielen tausend Betroffenen, die mit ihrer Geduld und zum Teil auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten am Ende sind.
Auf Druck des DBwV wurde das Thema nun schließlich doch angegangen. „Wenn dieser Kabinettsbeschluss als Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen wird, sind die regelmäßigen, hartnäckigen Verhandlungen mit den Verantwortlichen im BMI und im BMVg erfolgreich geführt und eine mehr als 15-jährige Forderung des DBwV erfüllt worden“, sagt der stellvertretende Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Ernst Wendland. „Mit der Festschreibung einer maximalen Bearbeitungszeit und den weiteren Möglichkeiten des Handelns in der Beihilfe ist ein wesentlicher Fürsorgeaspekt erfüllt worden“, ergänzt der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel. Die Neuregelung findet sich im „Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften“.
Es kommt nun darauf an, die Fortschritte zu verteidigen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert in einem aktuellen Berichtsentwurf an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Fiktionsregelung, die den maximalen Bearbeitungszeitraum festschreibt, scharf. In seiner Stellungnahme zu diesem Berichtsentwurf hat das BMI die vom BRH geforderte Ablehnung dieser für uns alle wichtigen Gesetzesänderung wiederum sehr deutlich kritisiert. „Das BMI will mit dem Gesetz erreichen, dass das Bundesverwaltungsamt in die Lage versetzt wird, den Anspruch auf die gesetzlich vorgegebene Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch im Bereich der Beihilfe gemäß Bundesbeamtengesetz so umzusetzen, dass mit den derzeitig und auf absehbarer Zeit auch vorhandenen Ressourcen der Auftrag erfüllt werden kann - und damit dazu beigetragen wird, dass der äußerst starke Anstieg „auf Halde“ liegender Anträge signifikant abnehmen kann“, sagt Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel. „Dieses Gesetzesvorhaben ist nicht nur im Sinne unserer Mitglieder, sondern aller Bundesbeamten, die ständig auf eine Zahlung innerhalb des Zahlungsziels des Rechnungsstellers hoffen müssen, da ansonsten aus eigenen Rücklagen die Rechnung vorfinanziert werden muss, bzw. Übergangskredite aufgenommen werden müssen.“ ergänzt Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Ernst Wendland.
Mit dem Gesetz ist eine Verbesserung möglich - und diese würde eine notwendige Anerkennung und Wertschätzung des geleisteten Dienstes für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten. „Wir unterstützen das BMI daher uneingeschränkt in seiner Argumentation gegenüber den Kritikpunkten des Bundesrechnungshofs“, erklärt Wendland. „In Gesprächen mit Vertretern aus dem Haushaltsausschuss werden wir versuchen, das deutlich zu machen. Es geht uns um die Vertretung der Interessen aller Beihilfeberechtigten", ergänzt Zergiebel. Die ERH stehe hier im Schulterschluss mit dem gesamten Bundesvorstand.
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