Das Bundesverwaltungsamt schiebt einen Stau von 150.000 unbearbeiteten Beihilfeanträgen vor sich her - die Bundesregierung will nun eine maximale Bearbeitungszeit gesetzlich festlegen. Foto: DBwV

31.07.2025
Von Katja Gersemann

Durchbruch bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten: Kabinett beschließt Verbesserungen

Ende Juli hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Verbesserungen bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten vorsieht. Ziel ist es, „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand“ in der Beihilfebearbeitung zu vermeiden – und damit die unzumutbar langen Wartezeiten der Betroffenen zu reduzieren.

Dieser Vorstoß des Gesetzgebers geht allein auf den unermüdlichen Einsatz des DBwV zurück! Immer wieder hatte der Verband auf die unhaltbaren Zustände bei der Beihilfebearbeitung hingewiesen. Zuletzt hatten die DBwV-Säulenvorsitzenden „Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene“ (ERH) Anfang des Jahres einen Brandbrief an die Leitung des BMVg gesendet. Denn die Situation hatte sich in den vergangenen Monaten immer weiter zugespitzt. Inzwischen schiebt das zuständige Bundesverwaltungsamt einen Stau von über 150.000 unbearbeiteten Anträgen vor sich her. Unverständlicherweise sah das Ministerium lange Zeit keinen Handlungsbedarf – trotz der vielen tausend Betroffenen, die mit ihrer Geduld und zum Teil auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten am Ende sind.

Auf Druck des DBwV wurde das Thema nun schließlich doch angegangen. „Wenn dieser Kabinettsbeschluss als Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen wird, sind die regelmäßigen, hartnäckigen Verhandlungen mit den Verantwortlichen im BMI und im BMVg erfolgreich geführt worden und eine mehr als 15-jährige Forderung des DBwV erfüllt worden“, sagt der stellvertretende Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Ernst Wendland. „Mit der Festschreibung einer maximalen Bearbeitungszeit und den weiteren Möglichkeiten des Handelns in der Beihilfe ist ein wesentlicher Fürsorgeaspekt erfüllt worden“, ergänzt der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel.

Die Neuregelung findet sich im „Gesetzes zur Änderung sicherheitsüberprüfungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften“. Der DBwV wird nun im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass die Regelung Bestand hat und weiter über das Verfahren informieren.

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