Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
Auftakt für das Wahljahr 2026
Wehrbeauftragter: „Kein Mängelbericht, sondern Handlungsempfehlungen“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Ernst Wendland (l.) überreichte Generalleutnant Markus Laubenthal den Coin des Vorstandes ERH. Foto: DBwV/Sarina Flachsmeier
Berlin. Auszeichnung am Rande des Veteranenkongresses: Als Verantwortlicher der Leitung des BMVg für die Reserve erhielt Generalleutnant Markus Laubenthal, stellvertretender Generalinspekteur, von Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Ernst Wendland, stellvertretender Vorsitzender ERH im DBwV, den Coin des Vorstandes ERH. Damit brachte Wendland Generalleutnant Laubenthal den besonderen Dank und die Anerkennung für seinen Einsatz für die Reservisten und Veteranen der Bundeswehr – und damit auch für die Mitglieder der Säule ERH im DBwV – zum Ausdruck.
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