Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt war es nur folgerichtig, einen Digitalisierungstarifvertrag abzuschließen. Foto: fotolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Digitalisierung in der Arbeitswelt schreitet weiter voran, sie dürfte sich aufgrund der bisher in der Corona-Zeit gemachten Erfahrungen sogar noch forcieren. Die Änderungen der Arbeitsbedingungen spüren wir zunehmend, auch in allen Bereichen der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten über die zukünftige digitale Arbeitswelt war es folgerichtig, dass die Tarifvertragspartner für die Beschäftigten des Bundes einen Digitalisierungstarifvertrag abgeschlossen haben.
Dabei ist es ihnen gelungen, mit der Tarifvereinbarung eine klare Aussage zu treffen: „Wir brauchen Euch weiterhin, aber mit anderen Aufgaben.“ Es ist ein Tarifvertrag zur Sicherung der Beschäftigung, das heißt, es enthält Instrumente der sozialen Absicherung bei weiterer Beschäftigung, jedoch keine für ein frühzeitiges Ausscheiden, wie wir es beispielsweise aus dem TV UmBw kennen. Besonders deutlich wird die Botschaft in den umfangreichen Regelungen zur Qualifizierung. Anders als im TVöD oder im TV UmBw, die stiefmütterliche Anwendungen der Qualifizierungsregelungen zulassen, besteht im DigitalisierungsTV nun erstmals ein Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung, konsequenterweise allerdings auch eine Pflicht dazu.
Das ein oder andere Detail im Tarifvertrag könnte besser geregelt oder formuliert sein, beispielsweise die Entgeltsicherung von Teilzeitbeschäftigten bei Aufstockung ihrer Arbeitszeit. Diese Problematik ist bereits mit dem TV UmBw bekannt und durch Arbeitsgerichte geregelt. Kritisch müssen auch mögliche Eigenbeiträge von Beschäftigten bei Qualifizierungen gesehen werden, wenn sie Höhergruppierungen zur Folge haben. Diese Fragen sollten noch bis zum Inkrafttreten von den Tarifvertragsparteien geklärt werden. Ebenso kann es bei der Umsetzung der Tarifeinigung in der Bundeswehr im Einzelfall unklar sein, ob bei Wegfall von Arbeitsplätzen der DigitalisierungsTV oder der TV UmBw zum Zuge kommt. Hierfür sollte mit einem Abschluss einer Dienstvereinbarung Handlungssicherheit gewonnen werden.
Mit herzlichen GrüßenIhr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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