Herausforderungen an die Mannschaften werden größer
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Obwohl für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr keine Duldungspflicht zur Covid-19-Impfung besteht, wird von einer hohen Impfquote ausgegangen. Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Gegensatz zu den Soldatinnen und Soldaten besteht für das Zivilpersonal keine Duldungspflicht zur COVID-19-Schutzimpfung. Allerdings sind Forderungen laut geworden, dass auch zivile Beschäftigte der Bundeswehr einer Impfpflicht unterliegen sollten, da sie in ihren Aufgabenbereichen vielfach in Kontakt mit Soldatinnen und Soldaten stehen.
Die Begründung mag nachvollziehbar sein, insbesondere mit Blick unter anderem auf den Sanitätsdienst, andererseits darf man erfreulicherweise feststellen, dass das Angebot von Corona-Schutzimpfungen durch die Bundeswehr von den zivilen Kolleginnen und Kollegen sehr gut angenommen wird. Auch wenn noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, geht man beim Zivilpersonal von einer weit höheren Impfquote aus als es bei der Gesamtbevölkerung Deutschlands der Fall ist.
Trotzdem wollen nicht wenige Kolleginnen und Kollegen sich nicht impfen lassen. Die aktuelle gesellschaftliche Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht ist auch im Kollegenkreis zugange. Nicht nur viele Impfgegner scheinen sich zu radikalisieren, auch Impfbefürwortern fällt es zunehmend schwer, den Argumenten von Impfgegnern zu folgen. Jedoch berechtigt es nicht, den Andersdenkenden auszugrenzen oder gar automatisch in eine bestimmte extremistische Ecke zu stellen, auch wenn manches Argument einem noch so unverständlich erscheinen mag. Nicht alle Impfgegner haben eine extremistische Gesinnung, sondern viele von ihnen tiefe Ängste, die ihnen trotz intensiver Überzeugungsarbeit nicht zu nehmen sind.
Man muss die Meinung des anderen nicht akzeptieren, man muss jedoch eine andere Meinung respektieren. Ausgrenzen und Diffamieren löst keine, sondern schafft Probleme. Gegenseitig zuhören, miteinander reden, das ist die Grundlage friedlichen Miteinanders sowohl in der Gesellschaft als auch im Kollegenkreis.
Der eigenen Gesundheit und die der Mitmenschen wegen appelliere ich an Sie, impfen zu gehen. Alle rufe ich zu mehr gegenseitigem Respekt auf – egal, ob man pro oder contra Impfen ist.
Mit herzlichen GrüßenIhr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: