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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Bühnenstück, „Die Ermittlung“, 1965 uraufgeführt, war nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen ein Weckruf für die junge Bundesrepublik. Man solle zu den Verbrechen, die in deutschem Namen zwischen 1933 und 1945 begangen worden sind, stehen und den Massenmord an den Europäischen Juden, den sechs Millionen Menschen zum Opfer fielen, als gemeinsame Geschichte annehmen: Das war die Botschaft aus den Jahren 1963 bis 1965, als während des ersten Auschwitz-Prozesses gegen 22 Angeklagte verhandelt wurde, die Teil der Vernichtungs-Maschine im polnischen Auschwitz während des Zweiten Weltkrieges gewesen waren. Drei Richter und sechs Geschworene, vier Staatsanwälte, drei Nebenklagevertreter und 19 Verteidiger waren neben den Angeklagten im Saal: Der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland.
Der Filmemacher Alexander van Dülmen bringt „Die Ermittlung“, ein Oratorium in elf Gesängen, das vor 59 Jahren von Peter Weiss nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen geschrieben worden ist, als Produzent auf die Leinwand. Am 25. Juli ist Premiere. Der DBwV unterstützt das Projekt. Im Gespräch in unserem Podcast „Die Lage“ erklärt van Dülmen, warum der Film in diesen Zeiten wichtig ist: „Der österreichische Schauspieler Karl Markovics spielt einen Zeugen. Nachdem er den Film gesehen hat, schrieb er dem Regisseur und mir eine E-Mail mit dem Inhalt: Der Film ist eine Zumutung. Er meint damit, dass man sich diesen Film zumuten muss. Bernhard Schütz spielt einen Verteidiger und er sagte hinterher, der Film sei eine Beschwörung der Toten.“
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