Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Jahresrückblick Juli: Eine Landesversammlung, zwei Jahrestage und ein Marsch zum Gedenken
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Gesundheitskarte in der Tasche: Alle ausscheidenden SaZ können jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung. Foto: pixabay
Berlin. Alle ausscheidenden SaZ (Soldaten auf Zeit) können in die gesetzliche Krankenversicherung! Nunmehr sind aber auch diejenigen SaZ, die die Bundeswehr bereits in der Zeit vom 15. März 2012 bis 30. September 2018 verlassen haben und am 1. Januar 2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob noch Übergangsgebührnisse bezogen werden oder nicht – ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Dieses Antragsrecht und das damit verbundene Zugangsrecht erlischt jedoch mit Ablauf des 31. März 2020. Am 18. Oktober beschloss der Deutsche Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2019 erhalten alle ausscheidenden SaZ ein einheitliches Zugangsrecht zu den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche BundeswehrVerband konnte die meisten seiner Forderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen und auf der sprichwörtlichen Zielgeraden auch noch eine Übergangsregelung installieren, welche die bisher nicht berücksichtigten „Altfälle“ mit in den Geltungsbereich des VEG integriert. Hierzu erhalten die Betroffenen Kameraden im Wege der nachsorgenden Fürsorge ein gesondertes Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg). Sollten Sie vergessen werden, melden Sie sich umgehend bei Ihrem letzten Disziplinarvorgesetzten! Es geht um Ihre Krankenversicherung! Eine wohnortsbezogene Aufstellung aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der zu entrichtenden Zusatzbeiträge finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf. Eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Sozialdienst der Bundeswehr, der von Ihnen avisierten gesetzlichen Krankenkasse und als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung (per E-Mail unter R6@DBwV.de oder telefonisch unter 030 23 59 90 222).
Zurück zur Liste der Beiträge
FAQ zum GKV-VEG
Versichertenentlastungsgesetz beschlossen
Das Versichertenentlastungsgesetz kommt – auch für die SaZ
Versichertenentlastungsgesetz: DBwV macht im Bundestag auf die besondere Situation der SaZ aufmerksam
Verbesserter Zugang von SaZ zur gesetzlichen Krankenkasse vom Kabinett beschlossen
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: