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Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
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Die Gesundheitskarte in der Tasche: Alle ausscheidenden SaZ können jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung. Foto: pixabay
Berlin. Alle ausscheidenden SaZ (Soldaten auf Zeit) können in die gesetzliche Krankenversicherung! Nunmehr sind aber auch diejenigen SaZ, die die Bundeswehr bereits in der Zeit vom 15. März 2012 bis 30. September 2018 verlassen haben und am 1. Januar 2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob noch Übergangsgebührnisse bezogen werden oder nicht – ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Dieses Antragsrecht und das damit verbundene Zugangsrecht erlischt jedoch mit Ablauf des 31. März 2020. Am 18. Oktober beschloss der Deutsche Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2019 erhalten alle ausscheidenden SaZ ein einheitliches Zugangsrecht zu den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche BundeswehrVerband konnte die meisten seiner Forderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen und auf der sprichwörtlichen Zielgeraden auch noch eine Übergangsregelung installieren, welche die bisher nicht berücksichtigten „Altfälle“ mit in den Geltungsbereich des VEG integriert. Hierzu erhalten die Betroffenen Kameraden im Wege der nachsorgenden Fürsorge ein gesondertes Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg). Sollten Sie vergessen werden, melden Sie sich umgehend bei Ihrem letzten Disziplinarvorgesetzten! Es geht um Ihre Krankenversicherung! Eine wohnortsbezogene Aufstellung aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der zu entrichtenden Zusatzbeiträge finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf. Eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Sozialdienst der Bundeswehr, der von Ihnen avisierten gesetzlichen Krankenkasse und als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung (per E-Mail unter R6@DBwV.de oder telefonisch unter 030 23 59 90 222).
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