Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Gesundheitskarte in der Tasche: Alle ausscheidenden SaZ können jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung. Foto: pixabay
Berlin. Alle ausscheidenden SaZ (Soldaten auf Zeit) können in die gesetzliche Krankenversicherung! Nunmehr sind aber auch diejenigen SaZ, die die Bundeswehr bereits in der Zeit vom 15. März 2012 bis 30. September 2018 verlassen haben und am 1. Januar 2019 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob noch Übergangsgebührnisse bezogen werden oder nicht – ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Dieses Antragsrecht und das damit verbundene Zugangsrecht erlischt jedoch mit Ablauf des 31. März 2020. Am 18. Oktober beschloss der Deutsche Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2019 erhalten alle ausscheidenden SaZ ein einheitliches Zugangsrecht zu den gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche BundeswehrVerband konnte die meisten seiner Forderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen und auf der sprichwörtlichen Zielgeraden auch noch eine Übergangsregelung installieren, welche die bisher nicht berücksichtigten „Altfälle“ mit in den Geltungsbereich des VEG integriert. Hierzu erhalten die Betroffenen Kameraden im Wege der nachsorgenden Fürsorge ein gesondertes Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg). Sollten Sie vergessen werden, melden Sie sich umgehend bei Ihrem letzten Disziplinarvorgesetzten! Es geht um Ihre Krankenversicherung! Eine wohnortsbezogene Aufstellung aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der zu entrichtenden Zusatzbeiträge finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf. Eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Sozialdienst der Bundeswehr, der von Ihnen avisierten gesetzlichen Krankenkasse und als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung (per E-Mail unter R6@DBwV.de oder telefonisch unter 030 23 59 90 222).
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FAQ zum GKV-VEG
Versichertenentlastungsgesetz beschlossen
Das Versichertenentlastungsgesetz kommt – auch für die SaZ
Versichertenentlastungsgesetz: DBwV macht im Bundestag auf die besondere Situation der SaZ aufmerksam
Verbesserter Zugang von SaZ zur gesetzlichen Krankenkasse vom Kabinett beschlossen
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