26.10.2018
dpa

«Afghanistan-Papiere»: EuGH-Gutachter stützt deutsche Mediengruppe

Luxemburg - Im Rechtsstreit mit der Funke Mediengruppe um die Veröffentlichung als geheim eingestufter Bundeswehr-Berichte hat ein wichtiger EuGH-Gutachter der Bundesrepublik Deutschland einen Dämpfer erteilt. Generalanwalt Maciej Szpunar äußerte am Donnerstag (25. Oktober 2018) in Luxemburg Zweifel daran, dass schlichte militärische Lageberichte nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt seien (Rechtssache C-469/17).

Hintergrund ist die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die eigentlich Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe sind. Unter dem Namen «Afghanistan-Papiere» waren auf dem Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) Teile der Lageberichte erschienen.

Die WAZ gehört zur Funke Mediengruppe. Deutschland leitete zwar kein Strafverfahren wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen ein, klagte jedoch wegen der Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall letztlich nach Luxemburg.

Generalanwalt Szpunar betonte nun, bei solchen Lageberichten handele sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Zudem werde das Urheberrecht in diesem Fall von der Bundesrepublik instrumentalisiert. Das Ziel Deutschlands, bestimmte Informationen zu schützen, habe nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht bindend. In der Mehrzahl der Fälle richten sie sich aber danach. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.