20.10.2021
dpa

Baerbock bleibt skeptisch zum Zwei-Prozent-Ziel der Nato

Berlin. Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat ihre Skepsis am Zwei-Prozent-Finanzierungsziel für die Nato erneuert. «Meine Kritik daran ist ja bekannt; dieser Indikator schafft jedenfalls nicht automatisch mehr Sicherheit», sagte Baerbock den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).

Sicherheit sei im 21. Jahrhundert «immer nur vernetzt zu sehen». Baerbock betonte: «Krisenprävention etwa ist genauso eine Frage von Sicherheit.» Eine Nato-Vereinbarung von 2014 sieht vor, dass sich alle Mitgliedsstaaten bis 2024 dem Richtwert annähern, mindestens zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigung auszugeben.

Klar sei, dass Europa mehr für die eigene Sicherheit sorgen müsse, sagte Baerbock weiter. Sie warb dafür, die militärischen Fähigkeiten stärker zu bündeln. «Es macht ja keinen Sinn, dass wir national immer höhere Verteidigungsausgaben haben und neue Fähigkeiten nur im Ansatz gemeinsam planen.»

Baerbock sprach sich ferner für eine harte Haltung der Europäer gegen China mit Blick auf den Taiwan-Konflikt aus. Europa könne hier - wie auch bei Hongkong - nicht wegsehen. «Nötig ist eine neue Taiwan-Politik der EU, die die Solidarität mit Taiwan deutlich macht und die den Drohgebärden Pekings etwas entgegensetzt. Ein Investitionsabkommen zwischen der EU und Taiwan wäre zum Beispiel ein wichtiges Signal», betonte Baerbock. Die kommunistische Führung in Peking betrachtet Taiwan als Teil der Volksrepublik und droht mit einer Eroberung.

Kritik äußerte Baerbock auch an Russland. Sie warf Moskau mit Blick auf die hohen Energiepreise ein «Pokerspiel» und «gehörig nach unten» gefahrene Gaslieferungen vor. «Wir dürfen uns nicht erpressen lassen», mahnte die Grünen-Chefin. Sie plädierte dafür, der Ostsee-Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 vorerst keine Betriebserlaubnis zu erteilen. Nach europäischem Energierecht müsse der Betreiber von Nord Stream 2 «ein anderer sein als derjenige, der das Gas durchleitet». «Solange das ein und derselbe Konzern ist, darf die Betriebserlaubnis nicht erteilt werden.»