Bundesgericht verhandelt über Tornado-Tiefflüge bei G8-Gipfel
Leipzig - Zehn Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (25. Oktober 2017) über die Rechtmäßigkeit von Tornado-Tiefflügen über ein Protestcamp. Zwei Teilnehmer des Camps wollen festgestellt wissen, dass die Tiefflüge des Bundeswehr-Kampfflugzeugs rechtswidrig gewesen seien. Damals seien auch Bildaufnahmen angefertigt worden, was sie in ihren Grundrechten verletzt habe, argumentieren die Kläger laut Gericht. (Az.: BVerwG 6 C 45.16 und 6 C 46.16)
In den Vorinstanzen waren sie erfolglos gewesen. Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern konnte keinen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit erkennen. Die Kläger seien auf den Bildern selbst nicht erkennbar gewesen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird noch am Mittwoch erwartet.