09.08.2019
dpa

Deutscher Soldat gerät in der Türkei in Konflikt mit der Justiz

Istanbul/Berlin - Ein Bundeswehrsoldat aus Hessen ist in der Türkei aus bislang ungeklärten Gründen mit der Justiz in Konflikt geraten. Nach dpa-Informationen wurde für ihn eine wöchentliche Meldepflicht, aber keine formelle Ausreisesperre angeordnet. Er ist also auf freiem Fuß. Hinweise auf politische Vorwürfe gegen ihn gibt es bisher nicht. Das Auswärtige Amt erklärte lediglich, dass das Generalkonsulat mit dem Betroffenen in Kontakt ist, machte aber unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben.

Zuerst hatte die «Oberhessische Presse» über den Fall berichtet. Demnach handelt es sich um einen 21-jährigen Soldaten von der Division Schnelle Kräfte am Bundeswehrstandort Stadtallendorf, der privat nach Istanbul gereist sei. Der Mann habe keine türkischen Wurzeln.

Erst am Mittwoch hatte das AA bestätigt, dass einem 43 Jahre alten Sozialarbeiter aus Bremen seit mehr als drei Wochen die Ausreise nach Deutschland verwehrt wird. Ihm hatten die Behörden vorgeworfen, als Musiker bei einem Verein aufgetreten zu sein, dem die Türkei Terrorunterstützung vorwirft. Das Regionalmagazin «buten und binnen» meldete aber, der Mann dürfe kommende Woche ausreisen.

Härter ist die Lage eines 36-jährigen Mannes aus Hessen mit türkischen Wurzeln, der bereits Ende Juli bei der Einreise im türkischen Badeort Antalya festgenommen worden war. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Mann wegen Fluchtgefahr zunächst in Untersuchungshaft bleiben muss. Die Justiz wirft ihm laut WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» «Terrorpropaganda» auf Facebook vor.

Im Jahr 2017 hatte eine ganze Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger aus solchen «politischen Gründen» zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Seitdem ist die Mehrzahl der aus diesen Gründen festgesetzten Deutschen freigekommen. Allerdings werden immer wieder Deutsche - vor allem Deutsche mit türkischen Wurzeln - bei der Einreise oder während des Urlaub festgenommen oder mit einer Ausreisesperre belegt.