Opposition will Aufklärung über «rechte Netzwerke» in der Bundeswehr
Berlin - Grüne und Linke haben das Verteidigungsministerium aufgefordert, Medienberichte über mutmaßliche rechte Netzwerke in der Bundeswehr aufzuklären. Verteidigungspolitiker kritisierten am Mittwoch nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses, es gebe unbeantwortete Fragen. Der «Focus» und die «taz» hatten berichtet, es gebe mutmaßliche rechtsradikale Netzwerke oder auch eine «Schattenarmee» mit Verbindungen zu Spezialeinheiten.
«Der Verteidigungsausschuss muss die Vorgänge auch in Anwesenheit des Militärischen Abschirmdienstes in einer weiteren Sitzung aufklären», forderte die Grünen-Verteidigungspolitikerin Agnieszka Brugger. Linken-Politikerin Christine Buchholz erklärte, eine Gefahr werde systematisch bagatellisiert. Sie teilte mit, es lägen «konkrete Hinweise auf ein mutmaßliches, rechtsradikales Netzwerk vor, das Waffen gehortet und sich auf schwere Gewalttaten für einen «Tag X» vorbereitet hat».
Nach Einschätzung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gibt es in der Bundeswehr keine Hinweise keine gewaltbereite extremistische Netzwerke. MAD-Chef Christof Gramm hatte jüngst erklärt: «Politisch motivierte Gewaltbereitschaft spielt in der Bundeswehr keine Rolle.»
Ein MAD-Oberstleutnant muss sich demnächst vor dem Amtsgericht Köln wegen Geheimnisverrats im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. verantworten. Dem Offizier wird vorgeworfen, Verdächtige aus dem Dunstkreis von Franco A. vor bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts im September 2017 gewarnt zu haben.
Der Fall Franco A. hatte erhebliche Wellen geschlagen. Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll laut Anklage aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag auf Politiker oder eine Menschenrechtsaktivistin vorbereitet haben. Laut Oberlandesgericht Frankfurt ist es aber «nicht überwiegend wahrscheinlich», dass der Soldat bereits fest entschlossen war, einen Anschlag zu begehen. Man sehe keinen hinreichenden Verdacht, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe, erklärte das Oberlandesgericht.