Rechtsstreit um Tornado-Einsatz bei G8-Gipfel dreht weitere Runde
Leipzig - Der jahrelange Streit um die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Tiefflugs über ein Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in eine weitere Runde. Auf die Klagen zweier Camp-Teilnehmer hin stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (25. Oktober 2017) fest, dass der Tiefflug ein Einschnitt in deren Versammlungsfreiheit gewesen sei. (Az.: 6 C 45.16 und 6 C 46.16) Der Bundeswehr-Kampfjet sei in nur 114 Metern Höhe mit extremer Lärmentfaltung über das Camp hinweggeflogen, um Fotos zu machen. Das habe einschüchternd und angsteinflößend wirken müssen.
Ob der Flug aber trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt gewesen sei, habe das Bundesverwaltungsgericht nicht abschließend entscheiden können. Die Leipziger Richter verwiesen den Fall daher zur erneuten Prüfung zurück an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.