Über sechs Jahre Haft wegen Spionage bei der Bundeswehr
Koblenz - Im Prozess wegen Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Ehefrau bekam nach Mitteilung des Gerichts vom Montag (23.03.2020) eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess war die Öffentlichkeit immer wieder «wegen Gefährdung der Staatssicherheit» ausgeschlossen worden.
Der einstige Übersetzer und landeskundliche Berater bei der Bundeswehr in Daun in der Eifel wurde wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall verurteilt. Außerdem hatte der Deutsch-Afghane nach Überzeugung des OLG Dienstgeheimnisse verletzt. Der frühere Zivilangestellte hatte laut Gericht unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung für insgesamt mehr als 34.000 Euro Honorar militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben. Er saß in Koblenz in Untersuchungshaft.
Angeklagt wegen Beihilfe war auch seine Frau. Die Deutsch-Afghanin befand sich auf freiem Fuß. Sie wohnt - wie zuvor auch ihr Ehemann - in Bonn. Beide sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren und hatten sich laut dem Wahlverteidiger des Hauptangeklagten, Ulrich Sommer, vorerst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozess hatte am 20. Januar begonnen. Zahlreiche Zeugen waren geladen.