Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
„Es werden immer diejenigen erfolgreicher sein, die sich am schnellsten anpassen können!“
Neue Facette der Veteranenbewegung: Invictus Germany Sports Festival
Peacekeeper in Berlin ausgezeichnet
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Erinnerung an Alexej Kobelew
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Politiker streiten seit Jahren über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz lässt ein solches Engagement nur in Ausnahmefällen zu. Artikel 35 erlaubt etwa die sogenannte Amtshilfe - so halfen Tausende Soldaten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Auch bei Katastrophenfällen dürfen Soldaten ausrücken. Während der Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe bauten sie Dämme und halfen bei Evakuierungen. Ein «besonders schwerer Unglücksfall» kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber auch ein katastrophaler Terroranschlag sein. Artikel 87a regelt den Einsatz während eines inneren Notstands. Zur Abwehr einer «drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes» kann die Bundeswehr ebenfalls eingesetzt werden. Sie darf «Aufständische» bekämpfen und zivile Einrichtungen wie Bahnhöfe und Schulen schützen - aber nur dann, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nie gegeben.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: