Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Politiker streiten seit Jahren über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz lässt ein solches Engagement nur in Ausnahmefällen zu. Artikel 35 erlaubt etwa die sogenannte Amtshilfe - so halfen Tausende Soldaten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Auch bei Katastrophenfällen dürfen Soldaten ausrücken. Während der Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe bauten sie Dämme und halfen bei Evakuierungen. Ein «besonders schwerer Unglücksfall» kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber auch ein katastrophaler Terroranschlag sein. Artikel 87a regelt den Einsatz während eines inneren Notstands. Zur Abwehr einer «drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes» kann die Bundeswehr ebenfalls eingesetzt werden. Sie darf «Aufständische» bekämpfen und zivile Einrichtungen wie Bahnhöfe und Schulen schützen - aber nur dann, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nie gegeben.
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