300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Daumen drücken für Olympia!
13. Königsbronner Gespräche in „Zeiten des Aufruhrs“
„Frauen in der Bundeswehr“ – ein neues Kapitel in der Verbandsgeschichte
Holocaust-Überlebende spricht im Bundestag
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Politiker streiten seit Jahren über Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz lässt ein solches Engagement nur in Ausnahmefällen zu. Artikel 35 erlaubt etwa die sogenannte Amtshilfe - so halfen Tausende Soldaten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Auch bei Katastrophenfällen dürfen Soldaten ausrücken. Während der Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe bauten sie Dämme und halfen bei Evakuierungen. Ein «besonders schwerer Unglücksfall» kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber auch ein katastrophaler Terroranschlag sein. Artikel 87a regelt den Einsatz während eines inneren Notstands. Zur Abwehr einer «drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes» kann die Bundeswehr ebenfalls eingesetzt werden. Sie darf «Aufständische» bekämpfen und zivile Einrichtungen wie Bahnhöfe und Schulen schützen - aber nur dann, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nie gegeben.
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