70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nur wenige Tage nach Drohnen-Vorfällen in Polen taucht am Samstag ein Flugkörper in Rumänien auf. Das Verteidigungsministerium gibt nun Details bekannt.
Bukarest. Die in Rumänien am Samstag gesichtete Drohne stammt nach Angaben des dortigen Verteidigungsministeriums aus Russland. Der Flugkörper vom Typ Geran werde bei Angriffen auf die Ukraine benutzt, teilte das Ministerium mit. «Solche Vorfälle zeigen den mangelnden Respekt der Russischen Föderation gegenüber den Normen des Völkerrechts und gefährden nicht nur die Sicherheit der rumänischen Bürger, sondern auch die kollektive Sicherheit der NATO», hieß es.
Das Objekt sei etwa 50 Minuten lang von Nordosten Richtung Südwesten geflogen, entlang des Donauarms Chilia, der die Grenze Rumäniens zur Ukraine bildet. In Höhe der rumänischen Ortschaft Pardina sei die Drohne Richtung Ukraine geflogen und habe den rumänischen Luftraum verlassen. Zwei rumänische F-16-Kampfjets seien aufgestiegen und hätten die Drohne beobachtet. Zwei deutsche Eurofighter Typhoon hätten die Überwachungsaktion unterstützt.
Den Angaben nach hatten die rumänischen Kampfpiloten die Genehmigung, diese Drohne abzuschießen. Sie hätten sich jedoch dagegen entschieden, «um kollaterale Risiken» zu vermeiden, teilte das Ministerium mit. Erst im Juli dieses Jahres hatte Rumäniens Parlament entschieden, dass die Armee des Landes ohne eine offizielle Kriegserklärung Drohnen abschießen darf, die unerlaubt im Luftraum erscheinen. Zu dieser Entscheidung war es gekommen, weil die Armeeführung vorher beklagt hatte, die rechtliche Grundlage fehle dafür.
Die Drohne habe keine bewohnten Gebiete auf rumänischem Territorium überflogen und keine Gefahr dargestellt, hatte das Verteidigungsministerium bereits am Samstag mitgeteilt.
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