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Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit einem neuen Gesetz befasst, das Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr beschleunigen soll. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Berlin. Der Bundestag hat sich am späten Donnerstagabend erstmals mit dem von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahme für die Bundeswehr beschäftigt“. Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) sollen Rüstungsprojekte künftig schneller umgesetzt werden.
Vorgesehen sind verfahrensrechtliche Erleichterungen für gemeinsame Beschaffungen auf europäischer Ebene. Dies soll nach Angaben des Verteidigungsministeriums „für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen“. Sicherheitsinteressen sollen zudem im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Das BMVg strebt an, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden soll.
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