Johannes Arlt: „Wir möchten die Beamtinnen und Beamten aufrufen, mutig, entscheidungsfreudig ihre Entscheidungsspielräume auszunutzen, um gute und schnelle Entscheidungen für unsere Bundeswehr zu treffen.“ Foto: DBwV/Yann Bombeke

08.07.2022
Frank Schauka

Bundestag beschließt „Überholspur“ für Ausgaben aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr

Berlin. Die Bundeswehr wird das von ihr benötigte Material künftig erheblich schneller erhalten. Das ist zumindest der Plan, der mit dem am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) verbunden ist. Mit diesem Gesetz wird nun auch eine seit Jahren erhobene Forderung des Deutschen BundeswehrVerbandes mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP umgesetzt.

Der SPD-Abgeordnete Johannes Arlt, selbst Berufsoffizier der Luftwaffe, lobte das Gesetz als eine Art Überholspur ("Fast Lane"), auf der die Investitionen in die Bundeswehr aus dem 100 Milliarden Euro Sondervermögen zügig zum Ziel geführt werden sollen.

Fokus auf marktverfügbare Lösungen

„Wir legen den Fokus auf marktverfügbare Lösungen“, erläuterte Arlt den Beschleunigungsmechanismus des Gesetzes. „Goldrandlösungen“ werde es künftig nicht mehr geben. „Wir vereinfachen das Beschwerdeverfahren, wir machen es schneller, indem wir sagen, Beschwerden müssen innerhalb von fünf Wochen entschieden werden.“

Zudem müssten Gerichtsverfahren, so Arlt, innerhalb eines halben Jahres entschieden werden. Auch bei Fehlern in der Auftragsvergabe müsse die Vergabe künftig nicht mehr für unwirksam erklärt werden, sie könne vielmehr weiterhin verfolgt werden. „Und das Beste“, so Arlt: „Es gilt auch für alle laufenden Beschaffungsverfahren, die wir gleich mitbeschleunigen.“

Mentalitätswechsel in den Beschaffungsbehörden

Die Expertenanhörung zum BwBBG am Montag im Wirtschaftsausschuss des Bundestags habe weitere wichtige Erkenntnisse ergeben. „Das wichtigste Ergebnis“, so Arlt, seien „nicht die Vergabegesetze“ gewesen. „Das wichtigste ist der Mentalitätswechsel in den Beschaffungsbehörden“, der Mentalitätswechsel, der von dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in die Behörden ausstrahlen werde.

„Das wichtigste ist, dass wir den Rechtsrahmen, der uns zur Verfügung steht, ausschöpfen“, sagte der SPD-Abgeordnete. „Wir möchten die Beamtinnen und Beamten aufrufen, mutig, entscheidungsfreudig ihre Entscheidungsspielräume auszunutzen, um gute und schnelle Entscheidungen für unsere Bundeswehr zu treffen.“

Union fordert Umstieg vom Bummelzug in den Schnellzug

Die Unionsfraktionen CDU und CSU unterstützten das BwBBG im Grundsatz, kritisierten es dennoch als halbherzig. „Auch wenn das Gesetz in die richtige Richtung weist, wäre deutlich mehr möglich gewesen“, sagte der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz. Dies hätten auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am Montag deutlich gemacht. „Die angekündigte Zeitenwende muss schleunigst umsteigen vom Bummelzug in den Schnellzug“, sagte Durz.

Das am Donnerstag vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP beschlossene „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ enthält Regelungen, nach denen es den Vergabestellen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 möglich ist, Aufträge für die Bundeswehr ausnahmsweise schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.

Gemeinsame europäische Beschaffung soll erleichtert werden

Die Gesetzesänderung soll – wie auf der Homepage des Bundestags ausgeführt wird – „unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, sofern wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden.“

Das veränderte Vergabeverfahren sehe auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. „Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung“, teilt der Bundestag mit.

Mit der vom Parlament angenommen Entschließung stellten die Koalitionsfraktionen sowie die Union klar, dass der Begriff Militärausrüstung weitgefasst werden müsse. Er schließe somit auch Software-Programme ein.

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