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Diesen Pieks müssen Soldatinnen und Soldaten erdulden: Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen der Bundeswehr wurde heute gerichtlich bestätigt. Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
Leipzig. Die Covid-19-Impfung ist verpflichtend für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – zu Recht, wie heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befand. Zwei Luftwaffenoffiziere hatten sich gegen die Aufnahme der Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen gewehrt. Ihre Argumentation, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und die Impfstoffe ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht seien, ließ der 1. Wehrdienstsenat nicht gelten. Die Klage wurde abgewiesen.
Die Duldungspflicht für die Corona-Schutzimpfung gilt seit November 2021 für Soldatinnen und Soldaten, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Das Soldatengesetz sieht auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Erkrankungen vor.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldatinnen und Soldaten, die über eine vollständige Grundimmunisierung gegen eine Corona-Infektion verfügen, bei 94 Prozent, bei den Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz bei 100 Prozent.
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