Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Diesen Pieks müssen Soldatinnen und Soldaten erdulden: Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen der Bundeswehr wurde heute gerichtlich bestätigt. Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
Leipzig. Die Covid-19-Impfung ist verpflichtend für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – zu Recht, wie heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befand. Zwei Luftwaffenoffiziere hatten sich gegen die Aufnahme der Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen gewehrt. Ihre Argumentation, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und die Impfstoffe ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht seien, ließ der 1. Wehrdienstsenat nicht gelten. Die Klage wurde abgewiesen.
Die Duldungspflicht für die Corona-Schutzimpfung gilt seit November 2021 für Soldatinnen und Soldaten, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Das Soldatengesetz sieht auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Erkrankungen vor.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldatinnen und Soldaten, die über eine vollständige Grundimmunisierung gegen eine Corona-Infektion verfügen, bei 94 Prozent, bei den Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz bei 100 Prozent.
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