Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Diesen Pieks müssen Soldatinnen und Soldaten erdulden: Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen der Bundeswehr wurde heute gerichtlich bestätigt. Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
Leipzig. Die Covid-19-Impfung ist verpflichtend für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – zu Recht, wie heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befand. Zwei Luftwaffenoffiziere hatten sich gegen die Aufnahme der Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen gewehrt. Ihre Argumentation, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und die Impfstoffe ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht seien, ließ der 1. Wehrdienstsenat nicht gelten. Die Klage wurde abgewiesen.
Die Duldungspflicht für die Corona-Schutzimpfung gilt seit November 2021 für Soldatinnen und Soldaten, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Das Soldatengesetz sieht auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Erkrankungen vor.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldatinnen und Soldaten, die über eine vollständige Grundimmunisierung gegen eine Corona-Infektion verfügen, bei 94 Prozent, bei den Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz bei 100 Prozent.
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