Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
„Wir.Frauen.DBwV“ – Gemeinsam Zukunft gestalten
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Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Minenjagdboote "Dillingen" und "Rottweil" im Hafen von Kiel: Beim Hafenaufenthalt dürfen sich die Besatzungen jetzt über eine "Vier-Tage-Woche" freuen. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Es tut sich etwas in Kiel: Beim dort beheimateten 3. Minensuchgeschwader wird seit Anfang des Monats so etwas wie eine „Vier-Tage-Woche“ getestet. Das verlängerte Wochenende von Freitag bis Sonntag gibt es allerdings nur für diejenigen, die zur See fahren – und sich gerade im Hafen aufhalten.
„Das ist absolut großartig“, freut sich der Vorsitzende Marine im Bundesvorstand, Fregattenkapitän Marco Thiele, „denn wir haben jetzt endlich die lange geforderte Planbarkeit.“ „Vier-Tage-Woche“ heißt nun aber nicht, dass die Soldatinnen und Soldaten weniger Arbeit verrichten – es gilt unverändert die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Nur werden diese jetzt an vier Tagen erbracht und nicht an fünf. Die Dienstpläne werden so erstellt, dass am Freitag keine Aufträge erteilt werden – es sei denn, eine Seefahrt steht an.
Übernachtung an Bord wieder möglich
Mit dieser Regelung will die Marine für attraktivere Rahmenbedingungen sorgen. Und mit einer weiteren Maßnahme: Die Besatzungen dürfen beim Hafenaufenthalt wieder an Bord übernachten, was ihnen seit 2016 untersagt war. Für viele, die sich bei bis zu 180 Tagen auf See keine Wohnung leisten können oder wollen, ist das eine willkommene Alternative.
Das Pilotprojekt mit beiden Maßnahmen soll bis Ende März laufen und wird von der Hamburger Universität der Bundeswehr wissenschaftlich begleitet. Mehr dazu in der November-Ausgabe unseres Verbandsmagazins Die Bundeswehr!
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