DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Jahresrückblick April – Bundesvorsitzender bei Lanz und neue Führungsstruktur
Jahresrückblick März – Bericht der Wehrbeauftragten und und Lockerung der Schuldenbremse
Jahresrückblick Februar – Dissonanzen auf der MSC und Expertenwissen auf der Handelsblatt Konferenz
Jahresrückblick Januar – Afghanistan-Enquete und Artikelgesetz Zeitenwende
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im März haben Polizisten bei einer nächtlichen Übung ihren Hubschrauber falsch betankt. Nun verlangt der Dienstgeber hohen Schadenersatz. Foto: dpa
Berlin. Es war eine Schlagzeile, die vielleicht auch einige Angehörige der Bundeswehr aufgeschreckt hat: „Millionenschaden – Der Polizeihubschrauber, der an die falsche Zapfsäule geriet“. So die Überschrift in einem Beitrag von Spiegel Online vom 23. August. Dem Bericht zufolge verlangt die Bundespolizei von der Besatzung des Helikopters beträchtlichen Schadenersatz. Es geht um mehr als eine Million Euro.
Für die betroffenen Polizisten macht sich jetzt die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) stark – ein Kooperationspartner des Deutschen BundeswehrVerbands. Der Berufsverband kritisiert, dass mit der existenzgefährdenden Regressforderung des Dienstgebers eine offene, seit mehr als 60 Jahren im Polizeiflugdienst gelebte Fehlerkultur untergraben werde. Das Missgeschick geschah Ende März in Stendal. Dort war der Hubschrauber gelandet, um auf einem routinemäßigen Nachtflug nachzutanken. Leider wählten die Beamten die falsche Zapfsäule. Das Malheur wurde erst am nächsten Tag bemerkt. Auf die Flugeigenschaften habe die Falschbetankung keine Auswirkungen gehabt, heißt es in der Erklärung der BfPP. Natürlich seien hohe Kosten entstanden: Es sei nun mal so, dass alles an einem Luftfahrzeug teuer ist, da es eben luftzertifiziert ist. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass Polizistinnen und Polizisten die Luftfahrzeuge unter Einsatzbedingungen bewegen. Da könnten auch mal Fehler passieren, so die BfPP. Das sei ärgerlich, das koste mitunter Geld und natürlich müssten Fehler auch Konsequenzen haben. Die Millionen-Forderung des Bundes ist für den Berufsverband aber übertrieben hoch. Die BfPP verspricht: „Als Berufsfachverband für den Polizeiflugdienst stellen wir uns gegen eine solche völlig überzogene Regressforderung und werden uns mit allen Mitteln für die betroffenen Kollegen einsetzen.“
„Hier sehen wir ein tolles Beispiel, wie sich eine Berufsvertretung für ihre Mitglieder einsetzt“, sagt Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich. Der stellvertretende DBwV-Vorsitzende fügt hinzu: „So würde auch der DBwV vorgehen, der sich immer für eine offene Fehlerkultur in der Bundeswehr eingesetzt hat. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Mitglieder automatisch durch eine Diensthaftpflichtversicherung in so einem Fall geschützt wären.“
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: