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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
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Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Bundeswehr schon seit geraumer Zeit ausgemustert, wird der Flakpanzer Gepard erfolgreich in der Ukraine eingesetzt. Archivfoto: Bundeswehr/Michael Mandt
Die Meldung, dass nun doch Leopard-Kampfpanzer an die Ukraine geliefert werden sollen, ist am Dienstagabend eingeschlagen wie eine Bombe. Dass es Bewegung in einem weiteren, ebenfalls seit Monaten schwelenden Streit rund um Waffenlieferungen gibt, wäre da beinahe untergegangen: Die Schweiz könnte nun doch grünes Licht für die Ausfuhr von Gepard-Munition geben.
Der Flugabwehrkanonenpanzer Gepard bewährt sich seit Monaten in der Ukraine: Das Waffensystem aus dem Kalten Krieg, in der Bundeswehr seit mehr als zehn Jahren ausgemustert, holt reihenweise russische Kamikazedrohnen und sogar Marschflugkörper vom Himmel. Insgesamt 30 Geparden hat Deutschland den ukrainischen Streitkräften zur Verfügung gestellt, weitere sieben Waffensysteme sollen folgen. Es ist eine späte Erfolgsgeschichte für den Gepard.
Einziges Problem: Die Munition ist knapp. Deutschland könnte der Ukraine Munition für die 35mm-Kanonen des Gepard liefern, darf es aber nicht. Der Grund: Die Geschosse wurden in der Schweiz hergestellt, und die beharrte bislang auf ihrem Neutralitätsprinzip – in der Schweiz hergestellte Rüstungsgüter unterliegen einer Nichtwiederausfuhrerklärung. Konkret heißt das: Staaten, die in der Schweiz Munition oder Waffen gekauft haben, müssen die eidgenössische Regierung um Erlaubnis bitten, um diese Waren an einen Drittstaat weitergeben zu dürfen. Und wenn es um die Ukraine ging, blieb die Regierung in Bern bislang bei ihrer strikten Linie.
"Brisante Wende" bei den Waffenexporten
Doch nun berichtet die Neue Zürcher Zeitung von einer „brisanten Wende“ bei den Waffenexporten. Die Sicherheitspolitische Kommission des Schweizer Nationalrats habe am Dienstag empfohlen, anderen Ländern in bestimmten Fällen die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in bestimmten Fällen zu erlauben. Die Ausnahmefälle sollen bei Konflikten gelten, die vom UN-Sicherheitsrat oder von zwei Dritteln der UN-Vollversammlung als völkerrechtswidrig betrachtet werden – dies hat die Vollversammlung der Vereinten Nation in New York schon vor Monaten so entschieden.
Entscheiden muss nun der Schweizer Bundesrat, ob die Schweiz eine solche Ausnahmeklausel gesetzlich verankert. Laut dem Bericht der „NZZ“ ist eine parlamentarische Mehrheit für das Vorhaben nicht unwahrscheinlich. Der Druck auf die Eidgenossen war in den vergangenen Monaten immer größer geworden – nicht nur aus Deutschland, das die Gepard-Munition ausführen möchte. Dänemark möchte Piranha-Transportpanzer an die Ukraine liefern, Spanien Flugabwehrgeschütze aus Schweizer Produktion. Laut „NZZ“ hatte auch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg beim Weltwirtschaftsforum in Davos vor wenigen Tagen gegenüber der Schweiz deutlich gemacht: „Es geht nicht um Neutralität. Es geht um das Recht auf Selbstverteidigung.“
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