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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes in der Nacht zu Sonntag positiv kommentiert. Gezahlt wird mehr Gehalt und ein Inflationsausgleich. Foto: Picture Alliance
Potsdam. Die Tarifparteien haben sich während der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht zum Sonntag in Potsdam auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Gewerkschaften haben wie auch die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes in Kommunen und Bund im Großen und Ganzen den Kompromiss der Schlichtungskommission angenommen. „Der DBwV ist erleichtert, dass die Tarifauseinandersetzung nun ein Ende hat – und das mit einem ordentlichen Ergebnis. Wir haben Respekt vor der Verhandlungsleistung der Gewerkschaften“, sagt zur Einigung Klaus Scharf, Vorsitzender des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes.
Ergebnisse umgehend auf Besoldung und Versorgung übertragen
Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand erklärt: „Jetzt gilt es, die Ergebnisse der Tarifeinigung auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes wirkungsgleich und umgehend zu übertragen. Der BundeswehrVerband erwartet die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs.“
„Die Zeitenwende für die Bundeswehr ist abhängig von ihrer personellen Einsatzbereitschaft, und diese ist unmittelbar verbunden mit attraktiven Rahmenbedingungen“, betont Klaus Scharf. „Die Menschen der Bundeswehr sind die Träger der Sicherheit unseres Landes, Europas und unserer Bündnispartner. Sie verdienen Respekt und Anerkennung für ihren hervorragenden Dienst.“
Im Juni erste Rate von 1240 Euro für Inflationsausgleich
Im Kern sieht die Tarifeinigung vor, dass am Juni 2023 an die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes von Kommunen und Bund die erste Rate des so genannten Inflationsausgleichs von insgesamt 3000 Euro ausgezahlt wird. Die erste Rate beträgt 1240 Euro steuer- und abgabenfrei. Von Juli 2023 bis Februar 2024 wird dann der Rest des Inflationsausgleichs in Raten zu 220 Euro steuer- und abgabenfrei ausgezahlt.
Am 1. März 2024 gibt es 200 Euro und dazu 5,5 Prozent mehr
Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Sollte dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werden, wird der Erhöhungs- betrag auf mindestens 340 Euro gesetzt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
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