Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Urlaub soll der Erholung dienen, wird jedoch schnell zum Desaster, wenn es zu einem Unfall kommt und keine Versicherungsschutz besteht. Foto: Pixabay
Eigentlich sollte es eine unbeschwerte Zeit auf Mallorca werden – doch der Urlaub eines Soldaten endete mit einem schweren Unfall. Wegen seiner Verletzungen kam ein normaler Rückflug nicht in Frage. Doch für einen medizinischen Transport wollte der Dienstherr nicht aufkommen. Dem Soldaten war nicht bewusst, dass die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei privaten Aufenthalten im Ausland nur eingeschränkt gilt. Bei einem Rücktransport trägt der Dienstherr lediglich die Mehrkosten ab der deutschen Grenze.
Es ist klar, dass in solchen Situationen leicht enorme Kosten zusammenkommen, die dann aus eigener Tasche bestritten werden müssen. Dabei sollte und müsste jeder Bundeswehrangehörige die Rechtslage kennen, schließlich wird bei Dienstantritt das „Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung/Unfällen“ ausgehändigt, auf dem die Grundlagen für Kostenerstattungen - auch bei Erkrankungen während privater Aufenthalte im Ausland - unmissverständlich skizziert werden: Die Kosten der Behandlung sind zunächst vom Soldaten selbst zu tragen.
Erstattet werden die notwendigen Behandlungskosten nur bis zu der Höhe, wie sie bei einer Erkrankung im Inland entstanden wären. Vor dem Urlaubsantritt muss deswegen unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
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