DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Es bleibt eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Bundestag beschließt Verteidigungsausgaben in Rekordhöhe
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr muss kräftig aufwachsen - ob sich die ambitionierten Ziele allein mit Freiwilligkeit erreichen lassen, ist sehr fraglich. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow
Auf die Frage der künftigen Zielgröße der Bundeswehr, oder bis wann diese erreicht werden soll, gibt es unterschiedliche Antworten: So sprach Minister Boris Pistorius in dem ministeriumseigenen YouTube-Format „BMVg – Nachgefragt“ im Oktober von „rund 260.000 aktiven Soldaten und 200.000 Reservedienstleistenden bis 2032/33“ – im Deutschen Bundestag ist die Rede von einem Zeithorizont bis zum Jahr 2035.
Obwohl die Überplanung der alten personellen Zielgröße (203.000) aus dem Jahr 2018 mit rund 12.500 Planstellen mehr – beispielsweise für die Litauen-Brigade und die Reorganisation der Bundeswehr – vom DBwV in der öffentlichen Anhörung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschrieben wurde, die NATO-Planungsziele außerdem bereits seit über einem Jahr bekannt sind und entsprechende Ableitungen innerhalb des BMVg, seitens der Inspekteure sowie der Befehlshaber vorliegen, ist es bis heute offenbar nicht gelungen, eine auf einem militärischen Ratschlag basierende Entscheidung des Ministers zum personellen Aufwuchs herbeizuführen.
Folgerichtig ist das Thema bei der 22. Hauptversammlung Ende November bei der Rede des Verteidigungsministers zur Sprache gekommen: Ein Delegierter wollte von Boris Pistorius konkret wissen, ob denn schon geklärt sei, um wie viele Soldatinnen und Soldaten die Teilstreitkräfte oder der Unterstützungsbereich jeweils wachsen sollten. Die augenzwinkernde Antwort des Ministers: „Das muss erst noch ausgewürfelt werden.“ Erst danach erklärte Pistorius, dass er noch auf die entsprechende Ableitung des Generalinspekteurs aus dem Fähigkeitsprofil, in Verbindung mit der Operationalisierung der Verteidigungsaufstellung, warte.
Der Aufwuchsplan im Rahmen des geplanten Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes, der aus dem Parlament eingefordert wird, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Der DBwV hat in der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich gemacht, dass es verständlich sei, die Freiwilligkeit beim personellen Aufwuchs vorzuziehen. Erst nach dem Jahr 2027 verfügt die Truppe über die nötige Infrastruktur und die erforderliche Ausbildungsorganisation, um mehr Rekruten unterbringen und ausbilden zu können. Ab dem Jahr 2028 aber muss die Bundeswehr exponentiell wachsen, wenn sie die Fähigkeitsziele erreichen will. Das kann nach Bewertung des DBwV auf freiwilliger Basis allein nicht gelingen.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat sich der DBwV auf Studien bezogen, aus denen geschlussfolgert werden kann, dass es ein Potential von maximal 100.000 Frauen und Männern gibt, die an einer Karriere in der Bundeswehr interessiert und dafür körperlich geeignet sind. Diese Größe ist wichtig, wenn man die Erfolgsaussichten des personellen Aufwuchses abschätzen will. Denn: Bisherige Erfahrungswerte zeigen, dass durchschnittlich 1,75 Bewerber für eine Einstellung als Freiwillig Wehrdienst Leistender und 3,5 Bewerber für eine Einstellung als SaZ (nach Laufbahngruppen unterschiedlich) erforderlich sind, um einen geeigneten Kandidaten für die Truppe rekrutieren zu können.
Das BMVg hatte zuletzt einen Aufwuchspfad „Neuer Wehrdienst“ bis 2031 festgeschrieben, um sicherzustellen, dass ausreichend Reservisten für die Planzahl von 200.000 generiert werden können. Legt man die Planzahlen für den neuen Wehrdienst ab dem Jahr 2028 zugrunde, wird der stark steigende Bedarf an Bewerbern deutlich. Bei geplanten 28.000 Einstellungen von Freiwillig Wehrdienst Leistenden im Jahr 2028 würde man beispielsweise mindestens 49.000 Bewerber benötigen (Faktor 1,75).
Angenommen, die Bundeswehr müsste im Jahr 2028 zusätzlich 20.000 ausscheidende SaZ regenerieren, sind gemäß des erwähnten Bewerber-/Einstellungs-Verhältnisses dafür sogar mindestens 70.000 Bewerbungen erforderlich (Faktor 3,5). In Summe (SaZ+FWDL) müssten sich bei der Bundeswehr ab dem Jahr 2028 folglich 119.000 Frauen und Männer für den Dienst in den Streitkräften bewerben; und diese Zahl müsste in den Folgejahren noch weiter ansteigen.
Darum bezeichnet der Bundesvorsitzende Oberst André Wüstner dieses Vorgehen nicht ohne Grund als eine „fahrlässige Wette auf die Zukunft“. Optimistisch betrachtet, könnte der zugesendete Fragebogen für die Jahrgänge ab 2008 vielleicht einen Bewerberansturm auslösen, doch die Realität dürfte eben anders aussehen.
Vor dem Hintergrund der Aussage von Verteidigungsminister Boris Pistorius während der Bundeswehrtagung im November muss der signifikante Aufwuchs dringend erreicht und massiv beschleunigt werden. „Der Grund dafür ist klar die eine Mangelressource, die wir nicht aufstocken können: Zeit”, so der Minister. „Keine Frage, wir wünschen uns auch, dass ein Aufwuchs in dieser großen Dimension über Freiwilligkeit gelingt. Aber wir können die berechtigten Zweifel nicht ignorieren“, sagt der Bundesvorsitzende.
Wer bedenkt, dass die Bundeswehr im Jahr 2020 über rund 185.200 Soldaten verfügte und welcher Kraftakt es war, den zwischenzeitlichen Rückgang auf gar 180.000 Soldaten zu stoppen und umzukehren, kann erahnen, vor welcher Herausforderung die Bundeswehr heute steht und in der Zukunft stehen wird. Ein Mehr an Einstellungen reicht allein nicht aus. Entscheidend ist, dass der richtige Mann oder die richtige Frau – optimal ausgebildet – auf dem Dienstposten sitzt, auf dem er oder sie für die Auftragserfüllung des Verbandes, des Geschwaders oder der Flottille benötigt wird.
Die Aufwuchsziele sind also mit der Realität kaum in Übereinstimmung zu bringen. Auch deshalb hat sich der DBwV im Rahmen seiner Lobbyarbeit zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz für eine Bedarfswehrpflicht ausgesprochen, die der Bundeswehr Planungssicherheit geben würde. Der Verband hat die Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und die folgende Abschaffung der Wehrerfassung- und Überwachung stets als Fehler bezeichnet. Auf der 22. Hauptversammlung wurde diese Linie nochmals bestätigt. Damit nicht genug, fordert der DBwV ein Artikelgesetz „Aufwuchs“, das insbesondere auf länger dienende Zeit- und Berufssoldaten abzielt.
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