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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf - Als Mitarbeiter in der Rüstungsindustrie sollen sie Staatsgeheimnisse weitergegeben haben: Zwei 56 und 60 Jahre alten Angeklagten wird wegen «Offenbarens von Staatsgeheimnissen» von Freitag (10. Mai 2019, 09.30 Uhr) an in Düsseldorf der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, ein Geheimdokument des Verteidigungsministeriums herumgereicht zu haben. Die Männer aus Meckenheim bei Bonn und Koblenz arbeiteten zu der Zeit für eine Sprengstofffirma und ein Rüstungsunternehmen. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
In dem Dokument standen Details zu Haushaltsplanungen, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato erlaubten. Die geheimen Daten waren bei einer Routinekontrolle in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden worden. Das Gericht hat bis Ende Juli zehn weitere Verhandlungstage für das Verfahren angesetzt.
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