Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Beihilfe: Ein Thema, das nur Ehemalige betrifft? Mitnichten, jeder aktive Soldat ist für seine Angehörigen dem Grunde nach beihilfeberechtigt. Foto: DBwV/Scheurer
Verehrte Mitglieder des DBwV im LV West,
„Beihilfe ist nur ein Thema für Ehemalige“, heißt es häufig. Doch das ist falsch. Jeder aktive Soldat ist für seine Familienangehörigen dem Grunde nach beihilfeberechtigt. Und jeder aktive Soldat ist gut beraten, wenn er die Kosten, die nicht durch die Beihilfe übernommen werden, durch eine private Krankenversicherung absichert. Für Berufssoldaten ist das eine Selbstverständlichkeit, da sie ja nach ihrer Zurruhesetzung von der Beihilfe profitieren. Deshalb schließen sie frühzeitig eine Anwartschaft für eine private Restkostenversicherung ab.
Sollten auch SaZ eine derartige Anwartschaft abschließen? Die Antwort lautet: ja! Unser Kooperationspartner für die Krankenversicherung hat dazu in dem Flyer, der dem Januar-Magazin beigefügt war, die fünf wichtigsten Gründe aufgeführt.
Zum 1. Januar ist das Versichertenentlastungsgesetz in Kraft getreten. Wichtig für alle SaZ: Lassen Sie sich frühzeitig informieren! Es hat sich manches verändert! Das muss erklärt und erläutert werden – lesen allein wird nicht ausreichen. Nutzen Sie die Informationen des Sozialdiensts und der Vertreter von GKV und PKV. Und die TruKas können bei solchen Informationsveranstaltungen deutlich machen, dass wir vor Ort präsent sind. Die Entscheidung auf Grund von Information und Beratung muss dann jeder selbst treffen.
Und wenn Sie einmal als Beihilfeberechtigter Ansprüche gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anmelden, stellen sie fest: Das, was der PKV innerhalb von einer Woche gelingt, dauert dort momentan häufig wieder über sechs Wochen. Das ist unerträglich! Das Problem sind nicht die Beihilfebearbeiter, es ist systemisch bedingt. Und trotz häufiger Zusagen gelingt es den Verantwortlichen nicht, diese Fehler auszuräumen – und das alle Jahre wieder. Ich kann den Ärger der Betroffenen gut verstehen. Ich kann verstehen, dass es Beihilfeempfänger nicht interessiert, dass IT-Fehler auftauchen, dass die Einführung neuer Programme Zeit kostet. Ausfälle und Programmänderungen dürfen nicht zu Lasten von Beihilfeempfängern gehen. In Teilen kann man selbst Vorsorge treffen und das machen unsere Mitglieder auch. Die Hinweise in der Serie zum Beihilfe-Dschungel werden gern zur Kenntnis genommen und umgesetzt.
Aber um jetzt Nägel mit Köpfen zu machen, brauchen wir Beispiele von Beihilfebearbeitungszeiten von mehr als vier Wochen. Folgende Angaben sind notwendig: Datum des Antrags, zuständige Beihilfestelle, eingereichter Gesamtbetrag, Laufzeit von Postversand bis Erstattung auf das Konto. Bitte die Daten, die nur anonymisiert weiterverwendet werden, per E-Mail an west@dbwv.de. Nur, wenn ich eine Vielzahl von Fällen erhalte, wird es gelingen, Druck zu machen. Wir alle sind DBwV, deshalb sind alle Betroffenen gefordert.
Thomas Sohst Ehrlich nach innen – offensiv nach außen.
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