70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Anhörung der Verbände ist einer der letzten Etappen auf dem Weg zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Foto: dpa
Berlin. Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz ist auf der letzten Geraden und macht weitere entscheidende Meter auf dem Weg ins Ziel: Am kommenden Montag (3. Juni) führt der Verteidigungsausschuss die Verbändeanhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durch. Im Kern geht es um viele gute und wichtige Verbesserungen von sozialen Rahmenbedingungen in der Bundeswehr.
Da wären zum Beispiel die vom DBwV geforderte Ausweitung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen, Verbesserungen für freiwillig Wehrdienstleistende sowie Reservisten oder Maßnahmen im Fürsorge-Sektor. Der DBwV hatte im Beteiligungsverfahren bis zum Kabinettsbeschluss bereits mit zwei Stellungnahmen für eine Reihe von Verbesserungen gesorgt. Allerdings ist nach Auffassung des Vorsitzenden Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, „noch Luft nach oben“.
Insgesamt ist die Tatsache, dass sich die Verteidigungspolitiker mit dem Gesetz in Form einer Anhörung befassen wollen gut und unterstreicht deren Verantwortungsbewusstsein für die Menschen der Bundeswehr. Schon in den vergangenen Wochen gab es in diesem Zusammenhang unzählige Gespräche von Mandatsträgern des DBwV mit den Parlamentariern. Diese Woche erging noch eine gesonderte Stellungnahme an den Verteidigungsausschuss, welche weiteren Optimierungsbedarf aufzeigte.
„Ich bin mir sicher, dass sich noch das ein oder andere in Form eines Änderungsantrags verbessern lässt. So wird das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz nach dem Versichertenentlastungsgesetz das zweite wichtige Gesetz für die Menschen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode, das dem Koalitionsvertrag folgt und die sozialen Rahmenbedingungen der Bundeswehr verbessert“, so André Wüstner. Der Bundesvorsitzende wird den DBwV gemeinsam mit Detlef Buch im Ausschuss vertreten.
Auch bei diesem Gesetzesvorhaben zeigt sich ein weiteres Mal die Stärke des DBwV: Erst wurden gute Forderungen in der Hauptversammlung – aus der Tiefe der Mitgliedschaft kommend – beschlossen, anschließend durch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eigenen Abteilung Recht aufbereitet, um sodann die Mandatsträger des Verbands nicht nur mit Problemstellungen und Forderungen, sondern gleich mit entsprechenden Formulierungshilfen für das Artikelgesetz auf den Weg zu schicken. Das beschreibt unsere umfassend angelegte Verbandspolitik, die in dieser Art und Weise für die Bundeswehr einzigartig ist. Und so ist man sich im DBwV sicher: Das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wird ein gutes Gesetz.
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