Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Anhörung der Verbände ist einer der letzten Etappen auf dem Weg zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Foto: dpa
Berlin. Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz ist auf der letzten Geraden und macht weitere entscheidende Meter auf dem Weg ins Ziel: Am kommenden Montag (3. Juni) führt der Verteidigungsausschuss die Verbändeanhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durch. Im Kern geht es um viele gute und wichtige Verbesserungen von sozialen Rahmenbedingungen in der Bundeswehr.
Da wären zum Beispiel die vom DBwV geforderte Ausweitung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen, Verbesserungen für freiwillig Wehrdienstleistende sowie Reservisten oder Maßnahmen im Fürsorge-Sektor. Der DBwV hatte im Beteiligungsverfahren bis zum Kabinettsbeschluss bereits mit zwei Stellungnahmen für eine Reihe von Verbesserungen gesorgt. Allerdings ist nach Auffassung des Vorsitzenden Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, „noch Luft nach oben“.
Insgesamt ist die Tatsache, dass sich die Verteidigungspolitiker mit dem Gesetz in Form einer Anhörung befassen wollen gut und unterstreicht deren Verantwortungsbewusstsein für die Menschen der Bundeswehr. Schon in den vergangenen Wochen gab es in diesem Zusammenhang unzählige Gespräche von Mandatsträgern des DBwV mit den Parlamentariern. Diese Woche erging noch eine gesonderte Stellungnahme an den Verteidigungsausschuss, welche weiteren Optimierungsbedarf aufzeigte.
„Ich bin mir sicher, dass sich noch das ein oder andere in Form eines Änderungsantrags verbessern lässt. So wird das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz nach dem Versichertenentlastungsgesetz das zweite wichtige Gesetz für die Menschen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode, das dem Koalitionsvertrag folgt und die sozialen Rahmenbedingungen der Bundeswehr verbessert“, so André Wüstner. Der Bundesvorsitzende wird den DBwV gemeinsam mit Detlef Buch im Ausschuss vertreten.
Auch bei diesem Gesetzesvorhaben zeigt sich ein weiteres Mal die Stärke des DBwV: Erst wurden gute Forderungen in der Hauptversammlung – aus der Tiefe der Mitgliedschaft kommend – beschlossen, anschließend durch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eigenen Abteilung Recht aufbereitet, um sodann die Mandatsträger des Verbands nicht nur mit Problemstellungen und Forderungen, sondern gleich mit entsprechenden Formulierungshilfen für das Artikelgesetz auf den Weg zu schicken. Das beschreibt unsere umfassend angelegte Verbandspolitik, die in dieser Art und Weise für die Bundeswehr einzigartig ist. Und so ist man sich im DBwV sicher: Das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wird ein gutes Gesetz.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: