DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Vorsitzender Klaus Schwarzenberger (v.l.), Wolfgang Schwarz, Heinz Bohländer und Bezirksvorsitzender Hans-Walter Teßler. Foto: DBwV/KERH BGL
Bei der letzten Mitgliederversammlung der Kameradschaft des Jahres nahm der Vorsitzende der Kameradschaft ERH Berchtesgadener Land das Thema Vorsorge ins Programm. Oberstleutnant a.D. Klaus Schwarzenberger holte sich dazu die Expertise aus dem Landratsamt Berchtesgaden. Marion Kaukel stellte zunächst dar, was passieren kann, wenn Betroffene in einer Notsituation plötzlich nicht mehr in der Lage sind, selbst ihren Willen zu artikulieren und Hilfe benötigen. Sollte in diesem Fall eine Vorsorgevollmacht fehlen, werde eine rechtliche Betreuung regelmäßig durch ein Betreuungsgericht bestellt. Das kann möglicherweise unbeabsichtigte Folgen haben. Nicht automatisch ist dann der Ehepartner oder ein naher Verwandter auch die betreuungsberechtigte Person. Das Gericht kann auch einen Fremden zur Wahrnehmung der rechtlichen Betreuung bestimmen. Um das zu verhindern, sollte jeder rechtzeitig eine Vollmacht für eine Person seines Vertrauens ausstellen. Ausführlich erläuterte Kaukel, was im Einzelnen in einer Vorsorgevollmacht festzulegen ist.
Vorsitzender Schwarzenberger rief in seinem Jahresrückblick Veranstaltungen der Kameradschaft in Erinnerung und gab einen Ausblick auf die Planungen für das kommende Jahr. Am Ende dankte er Oberstabsfeldwebel a.D. Heinz Bohländer für 50 Jahre Mitgliedschaft im DBwV.
Eine Überraschung hatte Bezirksvorsitzender Hauptmann a.D. Hans-Walter Teßler zur Mitgliederversammlung mitgebracht: Er dankte dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kameradschaft, Oberstleutnant a.D. Wolfgang Schwarz, für seine engagierte Mitarbeit in der Kameradschaft mit der Verdienstnadel des DBwV in Bronze.
Schwarzenberger beendete die Versammlung mit dem Hinweis auf die Neuwahl des Vorstands im März 2020 und mit guten Wünschen für eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2020.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: