DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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Antrittsbesuch bei L92
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Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Die Bundesregierung will Landkreise und Kommunen bei Amtshilfe in der Corona-Pandemie von zusätzlichen Kosten befreien. Beim Einsatz von Soldaten und anderen Bundesbehörden sollen auch sogenannte Auslagen wie Dienstreisen oder Übernachtungskosten nicht in Rechnung gestellt werden. Einen entsprechenden Vorschlag des Verteidigungsministerium beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin sagte.
Die Regelung soll demnach im Zeitraum seit März 2020 und bis Ende dieses Jahres gelten. Der Schritt betrifft vor allem den Hilfseinsatz von Soldaten, die nun auch verstärkt für Corona-Schnelltests vor Alten- und Pflegeheimen eingesetzt werden. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat wiederholt betont, dass für die Corona-Hilfe keine Rechnungen geschrieben werden.
«Die Bundeswehr steht für die Amtshilfe zur Verfügung, schnell und unkompliziert», sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die Kosten setzten sich aus mehreren Posten zusammen und seien noch nicht zu beziffern.
Die Bundeswehr kann schon jetzt in Fällen wie der Katastrophenhilfe darauf verzichten, sogenannte Sowieso-Kosten wie Gehälter zu berechnen. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht aber vor, dass «Auslagen», die zusätzlich entstehen, vom Antragsteller erstattet werden müssen. Mit dem Schritt soll nun Klarheit geschaffen werden. Erklärtes Ziel ist auch, dass Landkreise und Kommunen beherzter von Hilfsangeboten Gebrauch machen.
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