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Kameradschaft und Selbstverständnis
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Tagungsleiter Oberstabsfeldwebel Dieter Götz, stellvertretender Landesvorsitzender, zeigte sich erstaunt über den Teilnahmerekord von 100 Berufssoldaten, was jedoch zugleich die hohen Erwartungen widerspiegelte. Foto: Ingo Kaminsky
Bereits im Vorfeld der BS-Tagung des Landesverbands Süddeutschland zeigte sich, wie groß der Informationsbedarf unter den Berufssoldaten derzeit ist: Die Anmeldung zur ersten vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Oberstabsfeldwebel Dieter Götz geleiteten Tagung musste frühzeitig gestoppt werden, nachdem die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen rasch erreicht war. Die hohe Nachfrage spiegelte die Erwartungen wider, endlich Antworten zu brennenden Themen zu erhalten – von Fortschritten bei der verfassungskonformen Alimentation über die ungelöste Frage der Mindestdienstzeiten zur Beförderung zum Stabsfeldwebel bis hin zu aktuellen Entwicklungen zur Stationierung der Brigade 45 in Litauen.
Verfassungskonforme Besoldung: Entscheidung weiter offen
Wenig Hoffnung auf eine zeitnahe Umsetzung der verfassungskonformen Alimentation konnte Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch in seinem Vortrag zum aktuellen Sachstand machen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 die Besoldungsordnung A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 größtenteils für verfassungswidrig erklärt hatte, entschied das Bundesministerium des Innern, den ursprünglich für Ende 2025 geplanten Gesetzentwurf umfassend zu überarbeiten. Der Leiter des Fachbereichs für Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV informierte die Teilnehmer über die neuen Herangehensweisen.
So mache die geplante Abkehr von Bürgergeld und Grundsicherung als Berechnungsmaßstab hin zur sogenannten Prekaritätsschwelle (80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens) das Verfahren noch komplexer. Parallel dazu sollen die Besoldungsentwicklungen der vergangenen 30 Jahre miteinbezogen werden. Auch Wohngeldregelungen und die Kinderzahl sollen künftig keine Rolle mehr spielen.
Zudem verfolge die Bundesregierung das Ziel, den Bund im Vergleich zu den Ländern wieder als attraktivsten Arbeitgeber zu positionieren. Die verfassungskonforme Alimentation soll außerdem mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (Tarifübertragung) verrechnet werden. Rückwirkungen sollen – um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden – pauschal und nicht individuell berechnet werden. Trotz einer politischen Zusage zur späteren Nachzahlung rät Dr. Buch dennoch, Widerspruch gegen die Bezügemitteilung einzulegen. Ein Musterschreiben ist in der Community des DBwV abrufbar.
Dr. Buch versicherte: Der DBwV steht weiterhin in engem Austausch mit dem BMI. Ein Referentenentwurf werde derzeit jedoch nicht vorangebracht – unter anderem wegen anstehender Landtagswahlen. Dr. Buch rechnet daher vor Ende 2026 nicht mit einer Entscheidung zur verfassungskonformen Besoldung.
Personalaufwuchs, Litauen-Stationierung und Mindestdienstzeiten
Oberst Fred Siems vom Bundesamt für Personalmanagement skizzierte den aktuellen Personalaufwuchs der Bundeswehr, der durch neue Maßnahmen zur Personalbindung, den überarbeiteten Wehrdienst und Anpassungen bei der Zurruhesetzung gestützt wird.
Besonders im Fokus stand die Aufstellung der Brigade 45 in Litauen, die Siems als streitkräftegemeinsame Aufgabe erläuterte – auch wenn der Auftrag formal beim Heer verortet ist. Rund die Hälfte der Dienstposten seien querschnittlich – etwa in IT, Logistik oder Personalwesen. Das Personal für den zeitlich gestuften Aufwuchs werde überwiegend aus dem bestehenden Bundeswehrbestand generiert, wobei Interessensabfragen auf freiwilliger Basis bereits laufen. Siems stellte verbesserte Rahmenbedingungen der Stationierung vor, darunter finanzielle Vorteile durch die Einstufung als Auslandsverwendung sowie erweiterte Wohn- und Familienangebote, zu denen eine eigene Informationsseite und App des BAPersBw bereitstehen. In der Diskussion beantwortete er Fragen zu Verwendungszeiten, Anschlussverwendungen und Heimfahrmöglichkeiten und bot individuelle Beratung an.
Zur Frage der Mindestdienstzeiten für die Beförderung zum Stabsfeldwebel stellte er klar, dass das BAPersBw darüber nicht entscheide und als weisungsgebundener Verwalter die bisherige Praxis fortzuführen habe. Das BMVg warte die Entscheidungen zu den zugelassenen Revisionen in den anhängigen Verfahren ab.
Weitere Schwerpunkte seines Vortrags waren aktuelle Auswahlverfahren, Ergebnisse der Auswahlkonferenzen und die Weitergewährung von Trennungsgeld über die bisherige Acht-Jahres-Grenze hinaus.Klare Worte zur Sicherheitslage – und klare Forderungen des DBwV.
Landesvorsitzender Oberstleutnant a.D. Josef Rauch zeichnete in seinem sicherheitspolitischen Lagebild ein entschiedenes Bild der aktuellen Herausforderungen. Trotz der ausgerufenen Zeitenwende stehe die Bundeswehr vor gewaltigen Aufgaben, warnte er – nicht zuletzt angesichts erstarkender Autokratien und einer aus seiner Sicht unzureichenden politischen Entschlossenheit. Personalgewinnung, militärisches Bauen, Rüstungsindustrie und eine kriegstaugliche Verwaltung seien zentrale Baustellen, die konsequent angegangen werden müssten.
Rauch bekräftigte Positionen des DBwV: die Reaktivierung der Wehrpflicht, der Abbau überbordender Bürokratie, die Stärkung des Sanitätsdienstes, die Rückkehr zur Auftragstaktik sowie die Freiwilligkeit beim Personal für die Brigade Litauen. Für die Berufssoldaten unterstrich er die Bedeutung der besonderen Altersgrenze, einer eigenen Besoldungsordnung „Soldaten“ und einer Lösung der Mindestdienstzeiten für die Beförderung zum Stabsfeldwebel. Seine Botschaft war eindeutig: Eine verteidigungsbereite Bundeswehr braucht klare politische Entscheidungen – und spürbare Verbesserungen für die Menschen, die sie tragen.
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