70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
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Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In dieser Kaserne in Illkirch war Franco A. stationiert Foto: dpa
Berlin. Überraschende Wende im Fall Franco A.: Nach einem Bericht des „Spiegel“ wird sich der mutmaßlich rechtsextreme Bundeswehr-Soldat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten müssen. Der Generalbundesanwalt hat demnach Anklage erhoben. Franco A. wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die Anklage kommt zu einem unerwarteten Zeitpunkt, denn erst Ende November hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, weil sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen kein dringender Tatverdacht herleiten ließ. Franco A. war seitdem auf freiem Fuß.
Der „Spiegel“ berichtet nun über „eine Fülle von Indizien“, die über den Haftbefehl hinausreichen sollen. Im Mittelpunkt stehen offenbar die Waffen, die der Oberleutnant besessen haben soll. Dem Bericht nach geht es um ein G-3-Sturmgewehr sowie zwei Pistolen, Kaliber 7,65 Millimeter. Bei einem Bekannten hatten die Ermittler außerdem 167 Hartkerngeschosse sichergestellt, die Franco A. zumindest in Teilen aus Bundeswehrbeständen gestohlen haben soll.
Franco A. hatte seit dem 26. April unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft gesessen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die beiden Soldaten waren im elsässischen Illkirch stationiert. In Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern wurde von einer angeblichen Todesliste gesprochen, auf der Prominente und Politiker – unter ihnen Heiko Maas und Joachim Gauck – als potenzielle Anschlagsziele genannt worden seien. Die Beschuldigten sollen sich für die Tat eine Pistole in Österreich beschafft haben. Franco A. hatte die Waffe auf einer Toilette des Wiener Flughafens versteckt, dort wurde sie aber von der österreichischen Polizei entdeckt.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte im Zuge der Affäre um Franco A. der Bundeswehr Führungs- und Haltungsprobleme vorgeworfen – ein Pauschalurteil, mit dem sie viele Soldaten vor den Kopf stieß und für viel Unmut in der Truppe sorgte – von einem Vertrauensverlust war vielfach die Rede. Auch der DBwV hat sich mehrfach und deutlich gegen dieses Pauschalurteil zur Wehr gesetzt. Gleichzeitig war der DBwV aber auch an der Überarbeitung des sogenannten Traditionserlasses beteiligt.
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