Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In dieser Kaserne in Illkirch war Franco A. stationiert Foto: dpa
Berlin. Überraschende Wende im Fall Franco A.: Nach einem Bericht des „Spiegel“ wird sich der mutmaßlich rechtsextreme Bundeswehr-Soldat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten müssen. Der Generalbundesanwalt hat demnach Anklage erhoben. Franco A. wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die Anklage kommt zu einem unerwarteten Zeitpunkt, denn erst Ende November hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, weil sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen kein dringender Tatverdacht herleiten ließ. Franco A. war seitdem auf freiem Fuß.
Der „Spiegel“ berichtet nun über „eine Fülle von Indizien“, die über den Haftbefehl hinausreichen sollen. Im Mittelpunkt stehen offenbar die Waffen, die der Oberleutnant besessen haben soll. Dem Bericht nach geht es um ein G-3-Sturmgewehr sowie zwei Pistolen, Kaliber 7,65 Millimeter. Bei einem Bekannten hatten die Ermittler außerdem 167 Hartkerngeschosse sichergestellt, die Franco A. zumindest in Teilen aus Bundeswehrbeständen gestohlen haben soll.
Franco A. hatte seit dem 26. April unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft gesessen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die beiden Soldaten waren im elsässischen Illkirch stationiert. In Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern wurde von einer angeblichen Todesliste gesprochen, auf der Prominente und Politiker – unter ihnen Heiko Maas und Joachim Gauck – als potenzielle Anschlagsziele genannt worden seien. Die Beschuldigten sollen sich für die Tat eine Pistole in Österreich beschafft haben. Franco A. hatte die Waffe auf einer Toilette des Wiener Flughafens versteckt, dort wurde sie aber von der österreichischen Polizei entdeckt.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte im Zuge der Affäre um Franco A. der Bundeswehr Führungs- und Haltungsprobleme vorgeworfen – ein Pauschalurteil, mit dem sie viele Soldaten vor den Kopf stieß und für viel Unmut in der Truppe sorgte – von einem Vertrauensverlust war vielfach die Rede. Auch der DBwV hat sich mehrfach und deutlich gegen dieses Pauschalurteil zur Wehr gesetzt. Gleichzeitig war der DBwV aber auch an der Überarbeitung des sogenannten Traditionserlasses beteiligt.
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