Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Medizinische Behandlungen sollen künftig über die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) laufen. Das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten. Foto: Bundeswehr/Markus J. Feger
Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldaten sollen neu geregelt und verbessert werden: Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen.
Wie das Verteidigungsministerium auf seiner Homepage mitteilt, soll das Vorhaben höhere Entschädigungen, mehr Transparenz beim Ausgleich beruflicher Nachteile und die Erbringung von Heil- und Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleisten. Durch das „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“, kurz Soldatenentschädigungsgesetz (SEG), soll die Versorgung der wehrdienstbeschädigten Bundeswehrangehörigen auf ein neues Fundament gestellt werden. Es soll statusunabhängig für alle Soldatinnen und Soldaten sowohl für gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit dem Dienst im In- und Ausland gelten. Unberührt bleiben die Leistungen der Einsatzversorgung.
Vorgesehen ist eine Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für Betroffene wie auch für Hinterbliebene. Medizinische Behandlungen werden künftig von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) erbracht. Die Antragsbearbeitung erfolgt künftig vollständig in digitaler Form, über einen Onlinezugang kann ein Antrag direkt vom heimischen Rechner gestellt werden. Die Digitalisierung des Vorhabens beansprucht Zeit: So ist das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Bereits ein Jahr vorher soll eine Übergangsregelung greifen.
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