DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Medizinische Behandlungen sollen künftig über die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) laufen. Das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten. Foto: Bundeswehr/Markus J. Feger
Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldaten sollen neu geregelt und verbessert werden: Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen.
Wie das Verteidigungsministerium auf seiner Homepage mitteilt, soll das Vorhaben höhere Entschädigungen, mehr Transparenz beim Ausgleich beruflicher Nachteile und die Erbringung von Heil- und Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleisten. Durch das „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“, kurz Soldatenentschädigungsgesetz (SEG), soll die Versorgung der wehrdienstbeschädigten Bundeswehrangehörigen auf ein neues Fundament gestellt werden. Es soll statusunabhängig für alle Soldatinnen und Soldaten sowohl für gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit dem Dienst im In- und Ausland gelten. Unberührt bleiben die Leistungen der Einsatzversorgung.
Vorgesehen ist eine Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für Betroffene wie auch für Hinterbliebene. Medizinische Behandlungen werden künftig von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) erbracht. Die Antragsbearbeitung erfolgt künftig vollständig in digitaler Form, über einen Onlinezugang kann ein Antrag direkt vom heimischen Rechner gestellt werden. Die Digitalisierung des Vorhabens beansprucht Zeit: So ist das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Bereits ein Jahr vorher soll eine Übergangsregelung greifen.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: