70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Medizinische Behandlungen sollen künftig über die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) laufen. Das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten. Foto: Bundeswehr/Markus J. Feger
Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldaten sollen neu geregelt und verbessert werden: Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen.
Wie das Verteidigungsministerium auf seiner Homepage mitteilt, soll das Vorhaben höhere Entschädigungen, mehr Transparenz beim Ausgleich beruflicher Nachteile und die Erbringung von Heil- und Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährleisten. Durch das „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“, kurz Soldatenentschädigungsgesetz (SEG), soll die Versorgung der wehrdienstbeschädigten Bundeswehrangehörigen auf ein neues Fundament gestellt werden. Es soll statusunabhängig für alle Soldatinnen und Soldaten sowohl für gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit dem Dienst im In- und Ausland gelten. Unberührt bleiben die Leistungen der Einsatzversorgung.
Vorgesehen ist eine Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für Betroffene wie auch für Hinterbliebene. Medizinische Behandlungen werden künftig von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) erbracht. Die Antragsbearbeitung erfolgt künftig vollständig in digitaler Form, über einen Onlinezugang kann ein Antrag direkt vom heimischen Rechner gestellt werden. Die Digitalisierung des Vorhabens beansprucht Zeit: So ist das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Bereits ein Jahr vorher soll eine Übergangsregelung greifen.
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