DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Alle Daten, Zahlen und Fakten: Unser Flyer zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel und damit bis zum Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Es hat einen langen Atem gebraucht, bis dieses für die Bundeswehr so wichtige Gesetz beschlossen wurde, doch es hat sich gelohnt: Eine ganze Reihe neuer Zulagen wurde eingeführt, bestehende Zulagen wurden erhöht und der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wurde endlich signifikant erhöht.
Neu ist zudem der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der die kleinen und großen Anrechnungsfälle ablöst. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen für den täglichen Dienst in den Streitkräften, etwa im Bereich der berufsbedingten Mobilität.
Der Dienst in der Bundeswehr wird mit dem BesStMG attraktiver, die Streitkräfte werden als Arbeitgeber konkurrenzfähiger. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang bis Ende begleitet und bis zum Schluss um weitere Verbesserungen gekämpft – mit Erfolg. Viele langjährige Forderungen des Verbands konnten so umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun ab dem 1. Januar 2020? Wir haben die vielen Punkte des Gesetzes zusammengeführt und in einem Flyer zusammengefasst. Diese wertvollen Informationen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
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