70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Alle Daten, Zahlen und Fakten: Unser Flyer zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel und damit bis zum Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Es hat einen langen Atem gebraucht, bis dieses für die Bundeswehr so wichtige Gesetz beschlossen wurde, doch es hat sich gelohnt: Eine ganze Reihe neuer Zulagen wurde eingeführt, bestehende Zulagen wurden erhöht und der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wurde endlich signifikant erhöht.
Neu ist zudem der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der die kleinen und großen Anrechnungsfälle ablöst. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen für den täglichen Dienst in den Streitkräften, etwa im Bereich der berufsbedingten Mobilität.
Der Dienst in der Bundeswehr wird mit dem BesStMG attraktiver, die Streitkräfte werden als Arbeitgeber konkurrenzfähiger. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang bis Ende begleitet und bis zum Schluss um weitere Verbesserungen gekämpft – mit Erfolg. Viele langjährige Forderungen des Verbands konnten so umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun ab dem 1. Januar 2020? Wir haben die vielen Punkte des Gesetzes zusammengeführt und in einem Flyer zusammengefasst. Diese wertvollen Informationen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
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