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Mit dem Sondervermögen sollen auch Großvorhaben wie der Kauf von neuen schweren Transporthubschraubern für die Luftwaffe finanziert werden. Illustration: Boeing
Beschwerden vom Bundesrechnungshof sind für das Verteidigungsministerium nichts Neues. Doch die aktuellen Rügen beziehen sich auf die Planungen des Ministeriums zum Sondervermögen von 100 Milliarden Euro: Zu unübersichtlich, zu intransparent sei die Vorgehensweise der Planer im Wehrressort.
Die Kritik des Rechnungshofes wurde in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss übermittelt. Demnach weise der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Bundeswehr „erhebliche Mängel“ auf, berichtet etwa die FAZ. So habe das BMVg im vorgelegten Haushaltsplan für das Sondervermögen eine ganze Reihe von Rüstungsvorhaben aufgelistet, darunter auch Großvorhaben wie der Kauf von F-35-Kampfjets oder schon schweren Transporthubschraubern für die Luftwaffe. Der Rahmen von 100 Milliarden Euro sei dabei aber deutlich überschritten worden. Der Bundesrechnungshof moniert, dass das BMVg gleich mehrere Vorhaben starten wolle, die nicht durch das Sondervermögen gedeckt sind.
Im Ministerium von Christine Lambrecht wird das laut einem Bericht des „Spiegel“ gar nicht bestritten. Dort meine man, die 100 Milliarden seien keineswegs die Obergrenze für die geplanten Vorhaben. Nach der Lesart des BMVg habe der Bundestag mit dem Beschluss des Sonderkredits klargemacht, dass über das Budget hinaus weiteres Geld fließen werde, um die Bundeswehr wieder einsatzfähig zu machen – die Prüfer des Rechnungshofes werten das hingegen als Verstoß gegen die Haushaltsordnung.
Klar ist, dass die Bundeswehr auch unter Berücksichtigung des Sondervermögens in Zukunft mehr Geld braucht, als es die Planung des Wehretats vorsieht – um die 50 Milliarden Euro pro Jahr sollen es nach aktuellem Stand sein. Zu wenig, um den laufenden Betrieb zu finanzieren und die Zusagen an die NATO-Partner einzuhalten.
Laut FAZ hat das BMVg dem Bundesrechnungshof mitgeteilt, dass man die Kritik aufgreifen und den Wirtschaftsplan gemeinsam mit dem Finanzministerium überarbeiten werde. Die mangelhaften Strukturen des Entwurfs des Wirtschaftsplans blieben dabei jedoch unangetastet, kritisieren die Rechnungsprüfer im Schreiben an den Haushaltsausschuss. So wird gerügt, dass Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Vorhaben nicht in einzelnen Titeln veranschlagt, sondern in Sammeltiteln zusammengefasst seien. So könne das BMVg Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die für ein Vorhaben vorgesehen sind, für andere Vorhaben verwenden – für den Bundesrechnungshof ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben.
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