Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
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„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
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Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Deutschland soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Beobachtermission UNMISS im Südsudan beteiligen. Ebenso hat das Kabinett die Verlängerung der maritimen Operation Sea Guardian im Mittelmeer beschlossen. Foto: UNMISS
Die Bundesregierung will zwei Einsätze der Bundeswehr um ein weiteres Jahr verlängern: Das Kabinett gab heute grünes Licht für die Fortsetzung der Mission UNMISS der Vereinten Nationen und der NATO-Operation Sea Guardian.
Der UN-Einsatz UNMISS im Südsudan ist einer der kleineren Einsätze der Bundeswehr: Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten leisten dabei ihren Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung. Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2011 an der Beobachtermission, die auch die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens in dem Bürgerkriegsland überwachen soll. Die Lage im Land gilt als instabil, Gewalt ist in vielen Teilen des Landes noch an der Tagesordnung.
Ebenso hat das Kabinett die Fortsetzung des NATO-Einsatzes Sea Guardian bis zum 31. März 2023 beschlossen. Bei der Operation, die der Stärkung der Sicherheit im Mittelmeer dienen soll, wird die Mandatsobergrenze von bislang 650 Soldatinnen und Soldaten auf 550 reduziert. Die Bandbreite des Einsatzes reicht von Seeraumüberwachung bis hin zur Ausbildungsunterstützung. Gemeinsam mit Einheiten der NATO-Partner unterstützt die Bundeswehr mit Schiffen und Flugzeugen bei der Erstellung von Lagebildern und der Überwachung des Seeraums.
Beiden Mandatsverlängerungen muss der Bundestag erst noch zustimmen.
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