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Einsatz zur See: Die Bundeswehr beteiligt sich an der Mission Atalanta am Horn von Afrika zur Abwehr der Piraterie. Foto: Bundeswehr/FK Wolff
Berlin. Der Bundestag sprach sich am Donnerstag (9. Mai) für die Verlängerung von drei Auslandseinsätzen der Bundeswehr aus. Somit werden in Somalia (Atalanta) und Mali (EUTM und MINUSMA) bis zum 31. Mai 2020 weiterhin deutsche Soldatinnen und Soldaten für die Menschen, Frieden und Sicherheit im Einsatz sein.
Atalanta Der Bundestag stimmte der Verlängerung der Operation Atalanta am Horn von Afrika zu (527 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen). Befürworter der Mission gegen Piraterie sind vor allem CDU/CSU, SPD, AfD und FDP. Die Linke sprach sich gegen die Einsatzverlängerung aus. Die Operation wurde bereits im Juli 2018 von der Europäischen Union (EU) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Bis zum nun beschlossenen Mandatsende des Bundestags soll die Zahl der deutschen Soldatinnen und Soldaten jedoch von 600 auf 400 reduziert werden. Deutschland ist aber auch dann noch immer Haupttruppensteller.
Der Einsatz in Somalia dient in erster Linie der Abwehr der Piraterie. Im Seegebiet am Horn von Afrika kreuzen sich die Haupthandelsrouten zwischen Europa, Asien, der Arabischen Halbinsel und dem östlichen Afrika, welche mit Blick auf die Globalisierung „eine elementare Funktion erfüllen“, sowohl regional als auch international, heißt es seitens des Auswärtigen Ausschusses. Die steigende Präsenz internationaler Akteure in den Anliegerstaaten unterstreiche die strategische Relevanz der Region, die auch für Deutschland und die Europäische Union „von herausragender sicherheitspolitischer Bedeutung ist“, so der Ausschuss weiter.
Zwar habe sich die Lage schon positiv entwickelt, dennoch sei die Region weiterhin politisch instabil und anfällig für externe negative Einflüsse. Zudem ist die humanitäre Lage dramatisch. Eine Vielzahl der Menschen in Somalia, im Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthiopien leiden an Hunger und sind auf humanitäre Versorgung mit Lebensmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen angewiesen, „das maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig ist“, wird vom Auswärtigen Ausschuss betont, und weiter: „Unter diesen Umständen leistet die Präsenz der Europäischen Union im Seegebiet vor dem Horn von Afrika einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Region und zur Wahrung europäischer Interessen.“
MINUSMA Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) in Mali, der neben Afghanistan als gefährlichster Einsatz der Bundeswehr gilt, wird mit Bundestagsbeschluss bis zum 31. Mai 2020 befristet sein. Weiterhin werden bis zu 1.100 Soldatinnen und Soldaten werden eingesetzt.
Der Einsatz der deutschen Streitkräfte dient unter anderem der Aufklärung und dem Beitrag zum Gesamtlagebild, der Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beobachtungs- und Beratungsaufgaben sowie von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali, Informationsaustausch, Koordination mit und ggf. Unterstützung von malischen und französischen Streit- und Sicherheitskräften, soweit zum Schutz und zur Erfüllung des Auftrags der Vereinten Nationen erforderlich. CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und die Grünen stimmten für die Einsatzverlängerung, die Linken dagegen (485 Ja-Stimmen, 153 Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen).
EUTM Neben MINUSMA gibt es in Mali noch eine weitere Mission: die Ausbildung malischer Streitkräfte. Hieran sind auch bewaffnete deutsche Streitkräfte beteiligt. Die Beteiligung an der Militärmission der EU als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik.
Jüngst kritisierte der Wehrbeauftrage Hans-Peter Bartels im Verteidigungsausschuss den Einsatz deutscher Soldaten, die in Niger Kampftaucher ausbilden. Für diesen Einsatz gibt es kein Mandat des Bundestags. Der Sozialdemokrat mahnte, es dürfe nicht zwei verschiedene Bundeswehren geben. Generalinspekteur Eberhard Zorn führte aus, dass die deutsche Teilnahme an der „Mission Gazelle“ nicht mandatspflichtig sei. Denn es sei unwahrscheinlich, dass die Kampfschwimmer der Marine in Kampfhandlungen involviert würden. Und der Paragraf 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes besagt, dass ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte dann vorliegt, „wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist“.
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