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Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
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Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
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Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Die Bundeswehr hat am Dienstag (19. November 2019) einen Leitfaden für das Verhalten ihrer Mitarbeiter in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Diese sollten demnach nichts posten, was «die militärische Sicherheit gefährden» oder sie und andere in Gefahr bringen könnte. Inhalte von zweifelhaften Quellen sollen nicht gepostet oder geteilt werden; ebenso seien andere und die Bundeswehr nicht abwertend zu behandeln. «Tragen Sie dazu bei, das Bild des Arbeitgebers Bundeswehr weiter zu verbessern und dessen Einbindung in die Gesellschaft zu fördern», heißt es in dem Leitfaden.
Bundeswehrangehörige sollten Respekt und Wertschätzung sowie Zurückhaltung bei kontroversen Diskussionen zeigen. Gerngesehen seien etwa Verlinkungen zu offiziellen Bundeswehrkanälen. Gepostet werden sollten «für die Öffentlichkeit geeignete und ansprechende Inhalte».
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, wurde am Dienstag parallel auf Twitter aktiv. Er will auf seinem Account künftig über seinen Arbeitsalltag informieren. Zorn veröffentlichte dort ein Schreiben zu den neuen Richtlinien, in dem er an die Verantwortung von Soldaten, zivilen Mitarbeitern und Reservisten erinnerte: «Bedenken Sie immer, dass Sie sich auch als Angehöriger der Bundeswehr äußern und Verantwortung für unser aller Ansehen tragen». Zorn erklärte weiter: «Ihnen allen muss klar sein, dass ein Beitrag im Netz nicht mehr verschwindet.»
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