Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ein Junge wird jahrelang von seiner Familie und Fremden sexuell missbraucht. Für die Vergewaltigungen wird er im Internet angeboten. Acht Verdächtige sind angeklagt. Einer von ihnen ist ein Soldat der Bundeswehr. Gegen ihn beginnt nun der Prozess.Freiburg - Im Fall eines jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Raum Freiburg steht rund zweieinhalb Wochen nach dem ersten Urteil ein zweiter Verdächtiger von Montag (7. Mai 2018, 14.00 Uhr) an vor dem Freiburger Landgericht. Dem heute 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr wird vorgeworfen, den in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt zu haben. Er soll die Taten gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet haben. Geplant sind Gerichtsangaben zufolge zunächst vier Verhandlungstage. Ein Urteil könnte es Mitte Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17). Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben eine lange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung erreichen. Gehört werden sollen zehn Zeugen, darunter acht Polizeibeamte. Zudem soll ein psychiatrischer Gutachter zur Frage aussagen, wie gefährlich der Mann für die Allgemeinheit ist. Das Opfer ist Nebenkläger in dem Prozess. Vertreten wird es durch eine Rechtsanwältin. Der heute neun Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn hierfür im Internet angeboten. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt. Der Soldat sitzt in Untersuchungshaft. Festgenommen wurde er im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er war dort laut Gericht Stabsfeldwebel. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Es ist in Freiburg der zweite von mehreren Prozessen in dem Fall. Mitte April ist ein 41-Jähriger zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es war das erste Urteil in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war. Weitere Prozesse folgen Justizangaben zufolge in den kommenden Monaten. Die Verbrechen an dem Jungen hatten auch für die Ermittler eine bisher nicht gekannte Dimension, unter anderem wegen der Rolle der Mutter. Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht ausreichend geschützt zu haben. Dieser ist den Angaben zufolge inzwischen in staatlicher Obhut.
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