DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr möchte von ihren Angehörigen positiv in der Netzwelt dargestellt werden. Dazu hat sie einen Leitfade veröffentlicht. Grafik: Bundeswehr
Berlin. Die Social-Media-Offensive der Bundeswehr läuft und der Generalinspekteur der Bundeswehr geht mit gutem Beispiel voran: Seit wenigen Tagen ist General Eberhard Zorn auf Twitter aktiv. In seinem ersten Tweet unter "@BundeswehrGI" veröffentlichte der Generalinspekteur seinen Tagesbefehl vom 19. November. Thema: Die Nutzung der Sozialen Medien durch die Angehörigen der Bundeswehr. Soldaten wie zivile Beschäftigte trügen mit offiziellen und privaten Posts dazu bei, ein authentisches Bild von der Bundeswehr zu vermitteln, heißt es in dem Dokument. General Zorn begrüßt das ausdrücklich, verweist aber auch auf die Belange der militärischen Sicherheit und die Notwendigkeit eines respektvollen Umgangs in Online-Foren.
Wie sich das der Generalinspekteur genau vorstellt, ist in den zeitgleich veröffentlichten Social-Media-Guidelines nachzulesen. Zudem stellt die Bundeswehr auch ein Poster mit den wichtigsten Regeln zum Aushang in den Dienststellen bereit.
Was sind also die Dos and Don`ts für Angehörigen, was geht und was geht gar nicht? Im Prinzip stehen im Leitfaden nur Dinge, die selbstverständlich sein sollten. Die veröffentlichten Inhalte sollten ansprechend und für die Öffentlichkeit geeignet, die Nutzer sollten aufmerksam gegenüber Fake-News sein. Natürlich ist gewünscht, dass ein positives Bild von der Bundeswehr vermittelt wird. Es sollte nichts gepostet werden, was die persönliche oder die militärische Sicherheit gefährdet oder die Rechte anderer verletzt.
Die Bundeswehr hat ihre Aktivitäten im Bereich der sozialen Medien kontinuierlich ausgebaut.YouTube, Twitter, Instagram, Facebook: Es gibt kaum einen Kanal, der nicht von der Bundeswehr bespielt wird. Der Hintergrund ist klar: Man will junge Menschen erreichen, kostengünstig um den Nachwuchs werben und das Image pflegen. Ganz neu ist ein Podcast unter dem Namen "Funkkreis". Ab dieser Woche soll es jeden Donnerstag neue Folgen auf dem YouTube-Kanal und auf SoundCloud geben, hat die Bundeswehr angekündigt. Damit noch nicht alles: In den kommenden Tagen wird es mit einem umfassenden Relaunch eine Neugestaltung des Internet-Auftritts der Bundeswehr geben. Wir sind gespannt.
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