DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
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Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger? Dafür setzt sich der DBwV ein. Foto: picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt/pixabay
Der DBwV hat Druck gemacht – das zahlt sich jetzt aus: Das Bundeskabinett will Anfang September einen außerordentlichen Beschluss fassen, der eine Abschlagszahlung ab Dezember 2025 im Rahmen der Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger vorsieht. Ein ungewöhnliches Vorgehen, da es bis dato keinerlei Gesetzentwurf gibt.
Lange war bei der Frage, wann es endlich zur Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger kommen würde, kein Fortschritt wahrnehmbar. Zum Ende der Sommerpause hin kommt nun aber offenbar Bewegung ins Thema: In einem Schreiben an die anderen Ressorts hat das BMI informiert, dass für den 3. September ein Kabinettbeschluss vorgesehen ist, der - im Vorgriff auf ein entsprechendes Gesetz - Abschlagzahlungen vorsieht. „Der DBwV hat in den vergangenen Wochen kräftig Druck in Ministerium und Politik gemacht“, sagt der Vorsitzende Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im DBwV, Oberstleutnant i. G. Dr. Detlef Buch. „Wir freuen uns, wenn wir dazu beitragen konnten, dass es nun hoffentlich vorangeht.“
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war noch offen, ob das Kabinett die Abschlagzahlung tatsächlich beschließt. Über aktuelle Entwicklungen informiert der DBwV laufend online und über die Sozialen Medien.
Folgende Regelungen sind aktuell vorgesehen: Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf die Übertragung des ersten linearen Anpassungsschritts der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April 2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember 2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung kommen. Anschließend sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf die Übertragung des zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
KIar ist aber: Die Abschlagzahlungen sind erst sicher, wenn sie auch tatsächlich im Kabinett beschlossen wurden. Der DBwV wird deshalb weiter im engen Austausch mit den Ressorts bleiben. „So ein Kabinettsbeschluss zur Auszahlung von Abschlägen erfolgt in der Regel eigentlich erst mit Vorlage eines Gesetzentwurfes – diesen gibt es momentan jedoch noch nicht, so dass man hier tatsächlich von einem ganz besonderen Vorgehen sprechen kann“, so Oberstleutnant i.G. Detlef Buch.
Rückblick: Im April 2025 wurde im öffentlichen Dienst eine Einigung erzielt, die unter anderem eine lineare Entgelterhöhung für die Tarifbeschäftigten von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten und einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 vorsieht. Diese Anpassungen gelten aber eben zunächst nur für Tarifbeschäftigte im Bund und in den Kommunen. Normalerweise erfolgt eine zeitnahe Übertragung auf Beamte, Versorgungsempfänger und Soldaten per Besoldungs- und Versorgungsanspassungsgesetz. Deren Unverständnis war in den vergangenen Wochen stetig gewachsen, weil völlig unklar war, wann es zur Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses kommen würde.
Die Gesetzgebung wird wohl auf sich warten lassen
Zudem hatte der DBwV vernommen, dass es offenbar Überlegungen gibt, die aktuelle Tarifübertragung mit einem anderen wichtigen Besoldungsvorhaben, der Herstellung der Verfassungskonformität von Besoldung und Versorgung zu bündeln und zusammen „abzuräumen“. Der DBwV beobachtet diesen Plan sehr aufmerksam. Es steht zu befürchten, dass sich solch ein Vorhaben durch seine schiere Größe und Komplexität verzögert und Soldaten erst deutlich später als normal umfassend von den Tarifergebnissen profitieren werden. Dies scheint auch der Grund zu sein, weswegen es immer noch keinen Gesetzentwurf für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gibt.
Zum Hintergrund
Die Übertragung der tariflichen Verbesserungen auf die Besoldung von Beamten und Soldaten erfolgt grundsätzlich gesetzlich, da die Besoldung und die Versorgung nicht automatisch an Tarifabschlüsse gekoppelt sind. Nach Informationen des DBwV plant aktuell das federführend verantwortliche Bundesinnenministerium (BMI) dieses Mal, die gesetzgeberische Umsetzung des Tarifabschlusses mit dem komplizierten Vorhaben der Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung zu verknüpfen. Hintergrund ist, dass der Bund einschlägige, bereits rund fünf Jahre alte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – trotz klarer Ansagen der Richter – noch immer nicht umgesetzt hat.
Das Gericht hatte kritisiert, dass Teile der bisherigen Besoldungsregelungen nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar seien, insbesondere was die angemessene und zeitnahe Anpassung der Beamtenbesoldung angeht. Das Bundeministerium des Innern (BMI) hatte aufgrund der Gerichtsentscheidung im Jahr 2021 schriftlich zugesagt, die verfassungskonforme Besoldung gesetzlich rückwirkend herstellen zu wollen. Seit den Entscheidungen aus Karlsruhe hat der Bund zwar in mehreren Anläufen versucht, Abhilfe zu schaffen, doch bislang ohne Erfolg. Der letzte Versuch, der noch von der vorigen Regierung unternommen wurde, scheiterte mit dem Zerbrechen der Ampelkoalition Ende 2024.
„Insbesondere gegenüber allen ehemaligen Berufssoldaten und Beamten, die ihr ganzes Berufsleben für dieses Land geopfert haben, sind die ausbleibende Tarifübertragung sowie die fehlende Verfassungskonformität ihrer Versorgung ein Schlag ins Gesicht“, sagt der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, OTL i. G. Dr. Detlef Buch. „Dass der politische Wind der Bundesregierung den Beamten, Richtern und Soldaten nicht in den Rücken, sondern kalt ins Gesicht bläst, dürften angesichts der ausbleibenden Tarifübertragung sowie der immer noch fehlenden Verfassungskonformität der Besoldung, nun auch die letzten kapiert haben.“
Selbstverständlich tritt der DBwV vehement für eine schnelle und vollständige Übertragung des gesamten Tariferabschlusses (bestehend aus monetären und non-monetären Bestandteilen) ein. Bei der Übertragung dürfen auch freiwillig Wehrdienstleistende (FWDLer), Reservisten sowie unsere Versorgungsempfänger nicht vergessen werden.
Gleichzeitig drängt der DBwV den Gesetzgeber seit Jahren dazu, endlich – auch rückwirkend - eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung herzustellen. Wenn der Gesetzgeber beide Vorhaben bündeln will, dann kann der DBwV diese Entscheidung grundsätzlich mittragen. Das gilt aber nur, soweit das Vorhaben ohne weitere Verzögerungen vorangetrieben und zum Vorteil von Soldaten, Beamten, Versorgungsempfängern, Reservisten und FWDLern ausgestaltet wird. „Die Politik fordert Kriegstüchtigkeit, bekommt es aber nicht einmal hin, Ihre Staatsdiener in Uniform verfassungskonform zu besolden“, so Dr. Buch. „Man bekommt den Eindruck, dass der Bundesregierung ein funktionierender Staatsapparat und einsatzbereite Soldaten und Beamte nur als Lippenbekenntnis wichtig sind.“
Wie auch immer es nach den jetzt angekündigten Abschlagzahlungen weitergehen wird: Der DBwV-Bundesvorstand wird weiter intensiv mit Vertretern aus den beteiligten Ministerien, aus der Politik sowie aus anderen Spitzenorganisationen sprechen, um die aktuellen Entwicklungen aufzugreifen und entsprechend zum frühestmöglichen Zeitpunkt eigene Vorstellungen einfließen lassen, um Fehlentwicklungen nach Möglichkeit korrigieren zu können. Hier steht sicherlich eher ein zäher Kampf als ein Spaziergang bevor. Aber der DBwV ist bereit!
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