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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Tanja Kreil zog ein großes Medieninteresse auf sich. Foto: actionpress
Am 1. Januar 2001 traten 151 Frauen beim Heer, 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine an, die erstmals auch für Kampfaufgaben, für den Dienst an der Waffe, ausgebildet werden konnten – ein historischer Tag für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Truppe. Voraussetzung dafür war das so genannte „Kreil-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg vom 11. Januar 2000. Im neuen Buch „Kameradschaft und Kampfgeist – Frauen in der Bundeswehr“ sind die Wege und der Werdegang von Frauen in der Bundeswehr zum ersten Mal in dieser Form beschrieben.
Die Kreil-Entscheidung war der zweite Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung in der Bundeswehr, denn bereits 1975, 20 Jahre nach Gründung der Bundeswehr, rückten die ersten Frauen in Kasernen ein, sie waren Sanitätssoldatinnen, die nur während der Grundausbildung Waffen trugen. Ab 1991 konnten Frauen auch Soldaten des Militärmusikdienstes werden.
„Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“, heißt es heute in Artikel 12a, Absatz vier Grundgesetz. Vor dem Jahr 2000 lautete die Formulierung im Grundgesetz: „Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten.“ Das war der Grund für die Ablehnung von Frauen im allgemeinen Truppendienst. So war auch die Bewerbung der damals 19-jährigen Tanja Kreil gescheitert, die im Jahr 1996 zur Instandhaltungstruppe wollte.
Mit der alten Formulierung im Grundgesetz war der verpflichtende Dienst an der Waffe für Frauen ausgeschlossen, freiwillig war das allerdings auch in der Praxis nicht möglich, bis die Musterklage Kreils, die vom Deutschen BundeswehrVerband unterstützt wurde, vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg hatte. Die Richter in Straßburg erklärten den Absatz des Artikels im Grundgesetz für rechtswidrig und ebneten damit den Weg für Frauen in alle Laufbahngruppen der Bundeswehr. Der DBwV übernahm Gerichts- und Reisekosten, eine beispiellose Unterstützungsleistung, die Voraussetzung dafür war, dass heute 13 Prozent der Soldaten in der Bundeswehr Frauen sind, aktuell dienen rund 25.000 Soldatinnen in den Streitkräften, davon 8.000 allein im Sanitätsdienst.
Die Erfahrungen und Erlebnisse von Frauen in der Bundeswehr sind bemerkenswert, die Karrieren von Frauen im Dienst sind mitunter steil, seit August 2025 ist Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling Stellvertreterin des Generalinspekteurs. Repräsentativ für die über 25.000 Frauen in der Bundeswehr sind die Lebensgeschichten und Werdegänge ausgewählter Soldatinnen in dem Buch „Kameradschaft und Kampfgeist - Frauen in der Bundeswehr“ beschrieben, das von der Autorin Dr. Julia Egleder geschrieben, vom Mittler Verlag herausgegeben und mit Unterstützung des DBwV veröffentlicht werden konnte. Das Werk wird am 29. Januar 2026 ab 18:30 Uhr in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV in Berlin vorgestellt, Expertinnen diskutieren auf dem Forum zum Thema „Frauen in der Bundeswehr“. Weitere Informationen zur Buchpräsentation finden Sie unter: www.dbwv.de/frauen
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