70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Spezialkräfte profitieren von neuen Regelungen des BesStMG - genauso aber viele andere Angehörige der Bundeswehr. Foto: Bundeswehr/Christian Thiel
Berlin. Dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird Leben eingehaucht: In dieser Woche hat das Bundeskabinett die Mantelverordnung zum Gesetzesvorhaben verabschiedet. Mit der Mantelverordnung werden viele Details der Umsetzung des Gesetzes, das wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, geregelt.
Das ist sehr gut. Noch besser ist die Nachricht, dass auf den letzten Metern nochmals kleine Änderungen zugunsten der Menschen der Bundeswehr erreicht werden konnten. So profitieren beispielsweise künftig auch die Personenschützer im Inland in bestimmten Fällen von der Erschwerniszulagenverordnung.
Ein weiterer positiver, in letzter Minute geänderter Punkt: Bei einigen Stellen- und Erschwerniszulagen sind die bestehenden Konkurrenzregelungen außer Kraft gesetzt worden – dies hatte der DBwV auch gefordert. Wir werden die Regelungen nun genau auswerten und zeitnah darüber berien.
Das BesStMG wurde am 24. Oktober vom Bundestag beschlossen. Es soll das Dienstrecht im Hinblick auf geänderte Rahmenbedingungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel fortentwickeln. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet und so eine ganze Reihe von Verbesserungen im Sinne der Angehörigen der Bundeswehr erreicht.
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