Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). Wer keine Anlage einer ePA wünscht, muss sich an seine Krankenversicherung wenden. Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene
Eine Information der Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt
Mit dem kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz wurde die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die privaten Krankenversicherungen ebenfalls eine widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte anbieten.
Mit der ePA soll die medizinische Versorgung der Patienten verbessert werden. Den Nutzen der ePA erläutert die gematik als zuständige Nationale Agentur für Digitale Medizin unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte.
Die Beihilfestellen richten für beihilfeberechtigten Personen jedoch keine elektronische Patientenakte ein, da dies redundant zur elektronischen Patientenakte der Krankenversicherung wäre.
Die Festsetzungsstellen der Beihilfe führen behördenintern eine Beihilfeakte als Teilakte zur Personalakte nach dem Personalaktenrecht. Die Beihilfeakte ist keine patientengeführte Akte, bei der von den beihilfeberechtigten Personen die Inhalte bestimmt werden.
Widersprüche gegen die Anlage eine elektronischen Patientenakte müssen an die Krankenversicherung gerichtet werden.
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