Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). Wer keine Anlage einer ePA wünscht, muss sich an seine Krankenversicherung wenden. Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene
Eine Information der Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt
Mit dem kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz wurde die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die privaten Krankenversicherungen ebenfalls eine widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte anbieten.
Mit der ePA soll die medizinische Versorgung der Patienten verbessert werden. Den Nutzen der ePA erläutert die gematik als zuständige Nationale Agentur für Digitale Medizin unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte.
Die Beihilfestellen richten für beihilfeberechtigten Personen jedoch keine elektronische Patientenakte ein, da dies redundant zur elektronischen Patientenakte der Krankenversicherung wäre.
Die Festsetzungsstellen der Beihilfe führen behördenintern eine Beihilfeakte als Teilakte zur Personalakte nach dem Personalaktenrecht. Die Beihilfeakte ist keine patientengeführte Akte, bei der von den beihilfeberechtigten Personen die Inhalte bestimmt werden.
Widersprüche gegen die Anlage eine elektronischen Patientenakte müssen an die Krankenversicherung gerichtet werden.
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