Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
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Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Fahrzeuge der Bundeswehr bekommen neue Funkgeräte, damit die Kommunikation der Truppe endlich im Digitalzeitalter ankommt. Doch ging bei einem Großauftrag alles mit rechten Dingen zu?
Düsseldorf. Im Streit um die Vergabe eines Großauftrags digitaler Funkgeräte, die die Bundeswehr nutzen soll, kommt es am Mittwoch (11.30 Uhr) zu einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Technologie- und Rüstungskonzern Thales wehrt sich dagegen, dass ein Wettbewerber den Zuschlag bekommen hat. Der Einbau der Geräte gestaltet sich als schwierig und es kommt es zu Verzögerungen, wodurch der Auftrag öffentlich bekannt und kontrovers diskutiert wurde. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) änderte deswegen Abläufe in der Beschaffung.
Die Frage der «Integration» der Geräte ist nicht Bestandteil des Verfahrens. In erster Instanz hatte Thales vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt den Kürzeren gezogen, nun befasst sich das Düsseldorfer OLG als zweite und letzte Instanz mit dem Sachverhalt. Mit einem Urteil am Mittwoch wird nicht gerechnet (Az. VII Verg 22/23).
Die Verhandlung ist zwar öffentlich, sie kann nach Auskunft des Gerichts aber zeitweise wegen geheimhaltungsbedürftiger Fragen in einen nichtöffentlichen Status wechseln. Das Bundeskartellamt wollte sich auf Rückfrage nicht zum genauen Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung äußern, da es sich um eine Verschlusssache gehandelt habe. Thales hat seine Deutschlandzentrale in Ditzingen bei Stuttgart.
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