70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Fahrzeuge der Bundeswehr bekommen neue Funkgeräte, damit die Kommunikation der Truppe endlich im Digitalzeitalter ankommt. Doch ging bei einem Großauftrag alles mit rechten Dingen zu?
Düsseldorf. Im Streit um die Vergabe eines Großauftrags digitaler Funkgeräte, die die Bundeswehr nutzen soll, kommt es am Mittwoch (11.30 Uhr) zu einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Technologie- und Rüstungskonzern Thales wehrt sich dagegen, dass ein Wettbewerber den Zuschlag bekommen hat. Der Einbau der Geräte gestaltet sich als schwierig und es kommt es zu Verzögerungen, wodurch der Auftrag öffentlich bekannt und kontrovers diskutiert wurde. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) änderte deswegen Abläufe in der Beschaffung.
Die Frage der «Integration» der Geräte ist nicht Bestandteil des Verfahrens. In erster Instanz hatte Thales vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt den Kürzeren gezogen, nun befasst sich das Düsseldorfer OLG als zweite und letzte Instanz mit dem Sachverhalt. Mit einem Urteil am Mittwoch wird nicht gerechnet (Az. VII Verg 22/23).
Die Verhandlung ist zwar öffentlich, sie kann nach Auskunft des Gerichts aber zeitweise wegen geheimhaltungsbedürftiger Fragen in einen nichtöffentlichen Status wechseln. Das Bundeskartellamt wollte sich auf Rückfrage nicht zum genauen Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung äußern, da es sich um eine Verschlusssache gehandelt habe. Thales hat seine Deutschlandzentrale in Ditzingen bei Stuttgart.
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