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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mit dem BesStMG wurde neben vielen anderen Neuerungen auch die Opt-Out-Regelung für Bundeswehrfeuerwehrkräfte gesetzlich verankert. Foto: DNBwV/Kruse
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) ist dem DBwV nicht nur ein weiterer, sondern auch einer der größten Verbandserfolge gelungen. Diesmal besonders bemerkenswert, da nicht nur Soldatinnen und Soldaten, sondern auch Beamtinnen und Beamte im Bundesdienst und vor allem in der Bundeswehr profitieren werden. Genannt seien die Personalgewinnungs- und -bindungszulage, unentgeltliche Berufsbekleidung, Ersatz des Eingangsamts A 2 durch A 3, Anerkennung von Kindererziehungszeiten vor 1992, die bisher untergesetzliche und nunmehr gesetzliche Opt-Out-Regelung für Bundeswehrfeuerwehrkräfte, neue Stellen- und Erschwerniszulagen wie zum Beispiel die Cyberverteidigungszulage und die Zulage für hauptamtliches Personal der Feuerwehr in Ausbildungsfunktion als die wichtigsten Regelungen von vielen weiteren.
Es ist ein Erfolg für die Besoldungsempfänger, an dessen Gelingen der DBwV maßgeblichen Anteil hat, in dem er von weiteren Mitstreitern – darunter das BMVg und Teile des parlamentarischen Bereichs – tatkräftig unterstützt wurde. Jedoch musste auch Überzeugungsarbeit geleistet werden zur Überwindung einigen Widerstands, nicht nur von den für die Besoldung zuständigen Ministerien und Parlamentariern, sondern interessanterweise auch von mancher Interessenorganisation. Vom BesStMG profitiert nicht nur das noch zu gewinnende Personal, insbesondere auch das Bestandspersonal erfährt eine Attraktivitätssteigerung seines Dienstes. Es wäre wünschenswert, wenn auch Tarifbeschäftigte außertariflich von der einen oder anderen Zulage profitieren könnten.
Natürlich konnten nicht alle unsere Forderungen erfüllt werden. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die Beamten, die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellen- und Erschwerniszulagen oder die allgemeine Technikerzulage sind nur ein paar Schlagworte aus einem noch großen Portfolio an Forderungen, die der DBwV für die Steigerung der Attraktivität parat hat. Angesichts der großen Welle an Zurruhesetzungen in den nächsten zehn Jahren und des daraus resultierenden enormen Bedarfs an Nachwuchskräften in einem heftig umkämpften Arbeitsmarkt darf man optimistisch sein, noch viele dieser Forderungen umgesetzt zu bekommen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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