70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Lange wurde am Missionsmodell geschraubt, jetzt wird das Analysetool mit einer neuen Dienstvorschrift implementiert. Foto: Bombeke
Berlin. Voraussichtlich Anfang Oktober wird die Zentrale Dienstvorschrift A-110/1 „Anerkennung von Verwendungen als Missionen" vom BMVg erlassen. Zweck der Vorschrift ist es, zentrale Vorgaben zur Anerkennung von Verwendungen als Grundlage für eine transparente Zuerkennung von Maßnahmen aus den Bereichen Personalwesen sowie Betreuung und Fürsorge zu schaffen.Gleichzeitig wird das sogenannte Missionsmodell, welches von der AG „Einsatz“ im BMVg entwickelt wurde, implementiert. Mit diesem Analysetool sollen die Ungleichbehandlungen der Bundeswehrangehörigen in den verschiedenen Einsatz- und Verwendungsformen erfasst und anschließend beseitigt werden. Dieser Ansatz ist eine deutliche Abkehr von der bisherigen Verfahrensweise, nach der auf die Art der Verwendung abgestellt wurde. Erstmalig rücken damit die Bedingungen und Auswirkungen auf die Bundeswehrangehörigen in den Fokus. Das begrüßt auch der DBwV-Vize Hauptmann Andreas Steinmetz, im Bundesvorstand für die Auslandseinsätze zuständig: „Mit dem Missionsmodel können erstmalig Belastungen in unterschiedlichen Einsätzen systematisch erfasst und verglichen werden. Dies bietet die Chance, zukünftig unseren Soldaten angemessene Anerkennung, Betreuung und Fürsorge zukommen zu lassen.“Seit Beginn war der DBwV in den Erarbeitungsprozess eingebunden und hat konstruktive Vorschläge unterbreitet. Diese neue Herangehensweise spiegelt die Erfahrungen aus den immer vielfältigeren Einsätzen wider. Zugrundeliegende Erkenntnis ist, dass die bisherige enge Fokussierung auf mandatierte Einsätze die heutige Einsatzrealität nicht hinreichend erfasst.Ob die hohen Erwartungen erfüllt werden, behält der DBwV genau im Blick und wird mögliche Nachbesserungen bei den zuständigen Stellen sofort einfordern. Klar ist auch, dass die Fragen zur AVZ-Systematik und Einsatzversorgung nicht auf der Vorschriftenebene geregelt werden können. Deshalb wird der DBwV hierzu geeignete Verbandsforderungen in das neue Artikelgesetz mit aufnehmen.
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