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Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf großes Interesse stieß die speziell auf Bedürfnisse und Herausforderungen der Beamten und Arbeitnehmer zugeschnittene Fachtagung der zivilen Beschäftigten im LV West. Foto: DBwV/Carsten Pfenning
In neuem Format wurde die diesjährige Fachtagung der zivilen Beschäftigten des Landesverbandes West durchgeführt. Erstmals kamen Beamte und Arbeitnehmer in getrennten Veranstaltungen am Tagungsort Eitorf zum Informationsaustausch zusammen. Diese Neuerung stieß auf großes Interesse und bot den Teilnehmenden zielgerichtete Inhalte, die speziell auf ihre jeweiligen Bedürfnisse und Herausforderungen im Berufsalltag zugeschnitten waren.
Die Fachtagung zielte insbesondere darauf ab, aktuelle Themen und Herausforderungen anzusprechen, die für die zivilen Beschäftigten von besonderer Bedeutung sind. Dabei wurden sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte in den Blick genommen. Für die Beamten standen insbesondere die neuesten Entwicklungen im Besoldungs- und Disziplinarrecht, Anpassungen der Personalentwicklungskonzeption, sowie die Rechte und Pflichten im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung im Fokus.
Hierfür konnten kompetente Referenten wie den Vizepräsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement (BAPersBw) Christoph Keller, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch (Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht), Oberregierungsrat Richard Krupp (BAPersBw V 1.3 Beamtenrecht) sowie Major d.R Christian Sieh (Justitiar des DBwV) gewonnen werden, welche diese Themen fachlich fundiert den anwesenden Teilnehmern vortrugen. Die Arbeitnehmer hingegen beschäftigten sich vorrangig mit Themen wie Eingruppierung der Tarifbeschäftigten, den Instrumenten der Personalbindung und Personalgewinnung im Bereich der Abreitnehmer, sowie aktuellen Themen aus der Rechtsprechung.
Diese wurden ebenfalls durch fachkundige Referenten wie Regierungsamtsrat Marcus Prange, Grundsatzsachbearbeiter BwDLZ Köln, Regierungsdirektorin Astrid Wenig (BAPersBw V 2.3.3 Fachaufsicht BwDLZ) und Rechtsanwalt Burkhard Kötke (Referent R 5 im DBwV) vorgetragen, und durch Darstellung praxisüblicher Problemstellungen ergänzt und vertieft.
Abgerundet wurden die statusrechtlichen Fachvorträge mit aktuellen Informationen und Hinweisen zu den anstehenden Personalratswahlen 2024 im Rahmen eines Vortrags von Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen (Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte) und einer Nachbetrachtung auf die Maßnahmen der Task Force Personal durch die Direktorin beim BAPersBw Oda Döring.
Zu aktuellen verbandspolitischen Themen trugen der 1. stellvertretende Bundesvorsitzende Stabsfeldwebel Thomas Schwappacher und der Vorsitzende Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus Scharf vor. „Die Resonanz auf das neue Format der Fachtagung war durchweg positiv. Teilnehmende lobten insbesondere die Möglichkeit, sich in den auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Gruppen intensiver mit den jeweiligen Themen auseinandersetzen zu können.
Viele sahen darin einen wichtigen Schritt, um die Effektivität der Veranstaltung zu steigern und den Austausch zwischen den Berufsgruppen zu fördern. Der Erfolg der Fachtagung in Eitorf bestätigte die Entscheidung, Beamte und Arbeitnehmer getrennt zu adressieren, und durch diese Herangehensweise auch zukünftig einen nachhaltigen Beitrag zur fachlichen Weiterentwicklung und zum beruflichen Austausch der zivilen Beschäftigten leisten zu können“ so Regierungsoberamtsrat Sebastian Käding, Beisitzer Zivile Beschäftigte im Landesverband West und Tagungsleiter dieser Veranstaltung.
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