70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Sigmaringen - Die wegen entwürdigender Rituale gefeuerten vier Bundeswehrsoldaten aus Pfullendorf gehen weiter juristisch gegen ihre Entlassungen vor. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch. Die einstigen Soldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen haben demnach beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Sigmaringer Gerichts beantragt. Es hatte am 19. Juli eine Klage abgewiesen und die Entlassungen für rechtmäßig erklärt.Gegen dieses Urteil können die Soldaten nur mit Zustimmung des VGH vorgehen, da die Richter in Sigmaringen ihrerseits eine Berufung ausgeschlossen hatten. Die höhere Instanz könnte dem Begehren zustimmen, falls sie zu der Auffassung gelangt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des vorangegangenen Urteils bestehen. Wann sich der VGH damit beschäftigt, ist noch nicht absehbar. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte erklärt, der Verbleib der Soldaten «im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen». Durch Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft schwächten. Außerdem sei die Gefahr der Nachahmung groß. Die Männer - drei von ihnen waren seinerzeit 19, einer 21 Jahre alt - waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden.
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