Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Sigmaringen - Die wegen entwürdigender Rituale gefeuerten vier Bundeswehrsoldaten aus Pfullendorf gehen weiter juristisch gegen ihre Entlassungen vor. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch. Die einstigen Soldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen haben demnach beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Sigmaringer Gerichts beantragt. Es hatte am 19. Juli eine Klage abgewiesen und die Entlassungen für rechtmäßig erklärt.Gegen dieses Urteil können die Soldaten nur mit Zustimmung des VGH vorgehen, da die Richter in Sigmaringen ihrerseits eine Berufung ausgeschlossen hatten. Die höhere Instanz könnte dem Begehren zustimmen, falls sie zu der Auffassung gelangt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des vorangegangenen Urteils bestehen. Wann sich der VGH damit beschäftigt, ist noch nicht absehbar. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte erklärt, der Verbleib der Soldaten «im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen». Durch Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft schwächten. Außerdem sei die Gefahr der Nachahmung groß. Die Männer - drei von ihnen waren seinerzeit 19, einer 21 Jahre alt - waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden.
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