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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Das Verteidigungsministerium ist bei einer Untersuchung der Verträge mit Beratern in erheblicher Zahl auf Fehler gestoßen. Eine Dokumentation der Prüfung, ob externe Fachleute überhaupt notwendig sind, sei in fast 40 Prozent der Fälle nicht ausreichend belegbar, lautet das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Ministeriums, das am Montag Verteidigungspolitikern im Bundestag übermittelt wurde. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seien in zwei Dritteln der Fälle nicht ausreichend dokumentiert.
Nach Kritik des Bundesrechnungshofes an dem Beraterwesen hatte das Verteidigungsministerium eine «Task Force Externe Dritte» mit einer Untersuchung beauftragt, die damit nun vorliegt. Die Arbeitsgruppe hat 468 Fälle geprüft.
Aus der fehlenden Dokumentation könne nicht geschlossen werden, dass die Notwendigkeit von Beratern nicht gegeben war oder der Einsatz unwirtschaftlich gewesen sei, hieß es aus dem Ministerium. Inzwischen gibt es für den Einsatz von Beratern verschärfte Regeln.
Der Einsatz externer Fachleute bei Aufgaben wie IT-Projekten ist Thema eines Untersuchungsausschusses. Berater haben unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. Grüne, Linke und FDP fordern Aufklärung darüber, wer bei der Vergabe von Beraterverträgen Kontrolle ausgeübt hat, ob Schaden für die Steuerzahler entstanden ist und wie Regelverstöße in Zukunft verhindert werden sollen. Zudem geht es um sogenannte Kennverhältnisse, also einen Verdacht auf Vetternwirtschaft, aber auch die Klärung der Wirtschaftlichkeit.
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